Job center unterlassene Hilfeleistung

8 Antworten

Wenn du noch nicht beim Jobcenter warst, hoffentlich mit einem Beistand (dazu gleich mehr:

Bitte hole Dir auch Rat von einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin - Du wirst ja sagen, wie dringend es ist.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Die Jobcenter sind gehalten, die Hartz-IV-Empfänger noch stärker zu sanktionieren, also zu terrorisieren. Die jüngsten Gesetzesänderungen sprechen da Bände. Recht und Gesetz interessieren da wenig. Anwälte für Sozialrecht sprechen von bis zu 50 Prozent falscher Bescheide und Entscheidungen. Dabei ist noch gar nichts über die moralische Legitimation dieser diskriminierenden Armutsgesetze gesagt. Das hat Methode, denn nicht jeder ist in der Lage, sich gegen diese Infamie zu wehren und darauf wird spekuliert.

Wende dich an einen Anwalt für Sozialrecht. Der kann dir helfen.

mzkrevin  09.10.2014, 19:10

Wie schön populistisch deine Antwort ist, ohne dass du überhaupt den Hintergrund ihrer Leistungseinstellung kennst...

holodeck  09.10.2014, 19:31
@mzkrevin

Hintergrund ihrer Leistungseinstellung

Druck und Quote.
Pressing.

Wie bei den Drückerkolonnen.

Aber es gibt welche, die wehren sich bereits.

So wie Inge Hannemann:
http://www.ingehannemann.de//

holodeck  09.10.2014, 19:54
@holodeck

edit: das war ein Teekesselchen "Leistungseinstellung" und "Leistungseinstellung" ;-))

Den Grund für die Einstellung der Leistungen kennen wir en detail nicht.
Das stimmt.

Es wird sich aber vermutlich um eine Aussetzung wegen Aufnahme einer Weiterbildung und deshalb Anschlussfinanzierung aus anderen Töpfen handeln.

Und auch das ist alles Schikane auf dem Rücken der Betroffenen. Sollen die das doch intern verrechnen. Die können doch aber nicht ernsthaft eine Frau mit 3 Kindern monatelang ohne Geld lassen.

PeVau  09.10.2014, 20:05
@mzkrevin

@mzkretin

Populistisch? Ich kann dir sagen was populistisches Stammtischgeschätz ist. Das ist das Geschwätz von den faulen Hartz-IV-Empfängern, die keine Lust haben zu arbeiten und es verdient haben, wenn man ihnen den Lebensunterhalt entzieht. Populistisch ist die widerliche Selbstgerechtigkeit, mit der man auf diese "Armen Schweine" herabsieht, sich an ihrem Elend ergötzt, sich innerlich selbst auf die Schulter klopft und sich dabei selbst bestätigt, kein solcher "Volksschädling" zu sein. Das ist populistisch!

Gabel1953  09.10.2014, 20:13
@PeVau

DH ! holodeck und Pevau

mzkrevin  12.10.2014, 11:02
@Gabel1953

Auch wenn ich mich damit sehr unbeliebt machen werde: in 85% aller Fälle stimmt der Grund für die "Leistungseinstellung" oder "Sanktionierung" eben nicht so, wie es der Hilfeempfänger darstellt. Ich bezweifle stark, dass das Jobcenter im o.g. Fall einer Alleinerziehenden aus Jux und Dollerei einfach 2 Monate kein Geld zahlt. Nicht nur aus rechtlicher Konsequenz, sondern eben auch weil in der Außendarstellung Rufmord ist.

Wenn du deine Mittellosigkeit durch Kontoauszug belegen kannst, ist das JobCenter auf jeden Fall verpflichtet, dir über die nächsten Tage mit einem Vorschuss zu helfen.

Leider schreibst du ja nicht, warum die Zahlung eingestellt, bzw. verzögert wurde.

Gehe morgen - aber nicht allein, Du kannst einen Beistand mitnehmen - mit Deinen Kontoauszügen ins Jobcenter und bestehe auf Barauszahlung (wenn Dr was zusteht).

Mit allen 3 Kindern und aktuellen Kontoauszügen,einer guten Freundin / Freund,als Beistand beim Jobcenter aufschlagen und deine Mittellosigkeit dort bekannt geben und nicht eher wieder gehen,bis du einen Vorschuss erhalten hast !