Hartz 4 - MDK bzw. Ärztlicher Dienst

3 Antworten

Generell ist das JC befugt, deine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen.

Aber, eine Eingliederungsmaßnahme, in der diese Untersuchung angeordnet wird unter Drohung von Sanktionen ist rechtswidrig.

Auch darf der Sachbearbeiter dich nicht zu Diagnose etc. befragen oder irgendeine Schweigepflichtsentbindung oder irgendeinen Bericht für den ÄD einfordern.

Die ärztliche Untersuchung ist allein Sache des ÄD.

Er erstellt zwei Gutachten, Teil A und Teil B, Teil A enthält Diagnosen, diesen Teil kannst du dir aushändigen lassen, Teil A darf dem Mitarbeiter beim JC nicht zugänglich gemacht werden. Teil B enthält die Einschätzung bezüglich der Frage, die der JC Sachbearbeiter beantwortet haben möchte. Dieser darf keine ärztliche Diagnose enthalten, wenn doch lasse diese aus dem Gutachten streichen, das ist dein Recht.

Nur mit Begleitung zum JC und genau überlegen, welche Schweigepflichtsentbindung du dem ÄD unterschreibst.

Hallo, ich bin der Fragesteller...

aus dem Schreiben geht nicht hervor, wer beauftragt wird. Der ÄD prüft scheinbar nur den Umfang der Erwerbsfähigkeit - aber ist nicht befugt, eine AU zu überprüfen. Der MDK wiederum ist zuständig, eine AU zu prüfen - auch rückwirkend.

Wenn ich zum ÄD soll - kann ich dann Angaben, Befunde etc bzgl. der AU verweigern? Wenn ich zum MDK soll - kann ich eine Untersuchung ablehnen - weil keine begründeten Zweifel an meiner AU vorhanden sind? Gibt es da Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

War nie krank - und bin es ja nur 1 Monat gewesen.

Es liegt auch eine Schweigepflichtentbindung bei - aus der wird auch nicht klar, wer beauftragt wird... Mein SB schikaniert mich offensichtlich...

Schon mal Danke für die Antworten!

beangato  07.02.2014, 20:49

Kommentiere doch bitte unter den antworten, dann kann man Dir besser helfen.

Gibt es da Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Nein.

VirtualSelf  08.02.2014, 10:23

War nie krank - und bin es ja nur 1 Monat gewesen.

&

Mein SB schikaniert mich offensichtlich...

Offensichtlich berechtigte Zweifel an einer Lüge als Schikane zu empfinden, zeugt von einer sehr eingeschränkten Sicht der Dinge.
Nur weil dir jetzt dein Ar$ch auf Grundeis geht, heißt das nicht, dass dein SB böswillig ist, sondern eher, dass er seinen Job sehr gut macht. ^^

Begutachtung durch MDK kann Voraussetzung für Leistungsgewährung sein. Was spricht dagegen ? Widerspruch gegen das Gutachten kannst du doch immer noch einlegen.