MDk Untersuchung dank Arbeitgeber?

2 Antworten

Das was der MDK in deinem Fall durchführt nennt sich Arbeitgeberzweifel und ist ein ganz legitimes MIttel für den Arbeitgeber.

Das dürfen Arbeitgeber bei der KK beantragen, wenn durch häufige Erkrankungen oder länger andauernde Erkrankungen arbeitsausfälle durch einen Arbeitnehmer entstehen. Auch in Fällen in denen Arbeitnehmer häufig etwa vor oder nach Brückentagen oder öfter für nur 1-3 Tage eine AU abliefern. In solchen Fällen kann der AG einen sogenannten Arbeitgeberzweifel bei der KK beantragen.

In diesem Fall soll ermittelt werden, ob du tatsächlich an den angegeben Erkrankungen leidest oder nicht. Weiter soll ermittelt werden ob du für die Tätigkeit gesundheitlich noch tauglich bist.

Weiter wird ermittelt ob zum B. eine Reha eine Besserung deiner Erkrankungen bringen würde und du dadurch wieder arbeitsfähig werden kannst. Und es wird geprüft ob du auch ohne andere Maßnahmen wieder Arbeitsfähig bist.

Da ein Arbeitgeberzweifel an sehr enge Bestimmungen gebunden sind, gehe ich davon aus, dass du des öfteren eine AU dem Arbeitgeber vorlegst.

Deine Diagnosen erfährt der AG nicht. Er erhält nur eine Mitteilung ob du wieder Arbeitsfähig bist oder nicht und ob die Erkrankung länger anhalten wird und ob du für deine Tätigkeit in diesem Betrieb noch eingesetzt werden kannst.

Was aus dem Ergebiss dann zu folgern wäre, wirst du erfahren.


Der MDK wird sich neben Deinem allgemeinen Gesundheitszustand dann insbesondere mit der bis dahin durch Deinen ( Haus- ) Arzt gestellten Diagnostik intensiv beschäftigen, Dich mit entsprechenden Fragen intervieven, ggf. eine Freigabe durch Dich für Einsicht in Deine Krankenakte erwünschen und dann eine eigene Diagnostik / Gesundheitsprognose erstellen.

Das ist dann auch erst einmal ein Gutachten seitens der Audi-BKK und kann grundlegend erst mal der Fragestellung dienen, ob Du mittel- / und langfristig für Dein momentanes Aufgabengebiet im Betrieb geeignet bist oder bleibst.

Mittlerweile müsstest Du ja auch statt Lohnfortzahlung in den Bezug von Krankengeld übergegangen sein, wenn Du durchgehend ab 18.07.2016 wegen der Beschwerden am Knie arbeitsunfähig bist.

user8787  31.08.2016, 15:35

Genau, kurz gesagt, dein AG möchte wissen ob / wann und wenn ja, in welchem Umfang du wieder arbeitsfähig ( für den aktuellen Arbeitsplatz ) wirst / bist. 

Ein AG muss organisieren und planen, fällt ein Mitarbeiter länger aus muss dieser ersetzt / ausgetauscht werden. 

Der AG erfährt nichts von deinen Erkrankungen, er bekommt lediglich eine Stellungnahme bezüglich deiner zu erwartenden Einsatzbereitschaft. 

Wegen deiner Schmerzen wird höchstwahrscheinlich ein medz. Gutachten angefordert werden....