MDK Pflicht im Krankenstand?

4 Antworten

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Bleiben dem Arbeitgeber trotz der vorgelegten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechtigte Zweifel an einer Erkrankung des Arbeitnehmers, so kann er nicht verlangen, dass sich der Arbeitnehmer einer Untersuchung bei einem von ihm gewünschten Arzt unterzieht. Er kann aber gemäß § 275 SGB V den Wahrheitsgehalt der Bescheinigung durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen überprüfen lassen.

Die Krankenkasse kann jedoch von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden Unterlagen ergeben.

Darüber hinaus sind nach den Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Zweifel an dem Bestehen von Arbeitsunfähigkeit u.a. dann angebracht, wenn

•ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Hinblick auf das bescheinigte Krankheitsbild vorliegt,

•die Arbeitsunfähigkeitsmeldung nach innerbetrieblichen Differenzen oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt oder

•der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit angekündigt hat.

Das Ergebnis und die erforderlichen Angaben über die Befunde werden gemäß § 277 SGB V dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse mitgeteilt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nicht von dem Medizinischen Dienst über das Ergebnis des Gutachtens informiert.

http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfaehig-erkrankter-arbeitnehmer

elenore  28.04.2013, 00:47

Vielen Dank fürs goldene Sternchen!

Hallo Cheer88,

um den Termin beim MDK wirst du nicht herumkommen. Der Arbeitgeber hat das Recht den MDK einzuschalten, falls er Zweifel daran hat, dass der Mitarbeiter wirklich krank ist.

Die Meisten Arbeitgeber tun dies allerdings nicht, da der MDK häufig zu Gunsten des Mitarbeiters entscheidet.

Erzähl dort bitte genau die Geschichte die du auch hier geschrieben hast. Dein Problem scheint auf den ersten Blick psychosomatisch zu sein. Mal abgesehen davon, dass das Verhalten deiner Chefin als Mobbing gewertet werden kann. Falls also ein Betriebsrat in deinem Unternehmen besteht, dann wende dich an diesen und schildere auch dort deine Geschichte und bitte um Hilfe. :-)

hth

Sys

Ja, Du mußt dort erscheinen, falls Du nicht Bettlägerig krank geschrieben bist......bin stutzig Du Mitte 20zig und Deine Mama macht für Dich einen Arzttermin aus....mit was bist Du denn krank geschrieben.. Infektion oder psychosomatisch?, bei letzteren kann es Dir passieren Du wirst an einem Neurologen weiter verwiesen.

Cheer88 
Fragesteller
 25.03.2013, 16:08

Hey,

ja meine Mama hat beim Arzt angerufen, weil ich ja ab 17:15 (auf der arbeit) bis 4:30 nur am spuken war und mich nicht mal allein aufrichten konnte... Dh. bin auch erst um 5 in s Bett und hab dann bis 9 geschlafen. Da man sich ja beim Arbeitgeber bis 12 Uhr Mittags abmelden muss hat meine Mutter morgens beim Arzt ein Termin ausgemacht. Der hat mich auf grund von Mobbing vom Chef krank gemeldet.

himako333  25.03.2013, 17:27
@Cheer88

Hallo cheer, steht in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung echt Mobbing?eigentlich stellt das erst ein Gericht fest, oder meinst Du Depressionen , Belastungsstörung &&&???irgendwas anderes seelisches..

aber hier ist ein sehr guter link für Dich:: :::::::http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchMobbingRechte.html

kann Dir nutzen, wenn Du den in Ruhe durchliest

alles Gute Dir m.l.G. ;)h

Ob der AG das tun darf, weiss ich leider nicht, ich bin schon längere Zeit nicht mehr mit diesen Dingen vertraut, ich bin schon Rentnerin!

Aber, wenn ich Dir einen Rat geben darf, dann den: Geh da hin, Du musst ja kein schlechtes Gewissen haben, wenn Du ein Arztbescheinigung bei dem AG hinterlegt hast, unter Umständen macht Dir Dein Arzt auch eine Kopie davon, dann kannst Du die noch vorlegen!

Dann kann keiner sagen, dass Du nicht Krank warst!

Ich drück Dir die Daumen!

Alles Liebe! L.G.Elizza