Handyvertrag: Widerrufsrecht bei Vertragsverlängerung

2 Antworten

Am 03.09.14 noch innerhalb der Widerrufszeit habe ich den XYZ Vertrag fristgerecht schriftlich per EMail gekündigt. Bei einem heutigen Telefonat (04.09.14) wurde mir dies auch bestätigt.

Netter Versuch.

Ich habe vermutet das ich nun in den ABC Vertrag "zurückfalle" und die 12 Monate Vertragslaufzeit absitzen muss.

Nein.

Diese Annahme von mir ist laut klarmobil Mitarbeiter falsch. Ich erhalte nun zwar meinen ABC Vertrag zurück, aber diesen mit 24 monatiger Laufzeit, weil angeblich "ein neuer Vertrag zustande kommt".

Fakt ist, dass gemäß AGB aller mir bekannten Provider ein Tarifwechsel immer eine Laufzeit von 24 Monaten nach sich zieht. Auch, wenn man - wie in diesem Fall - den Wechsel rückgängig macht. Hintergrund ist hier, dass es sich anbieterseitig technisch um eine Kündigung mit Neuvertrag handelt, weil der Tarifwechsel ein Wunsch des Kunden ist (und da gibt es kein Widerrufsrecht). Dagegen kannst Du bestenfalls klagen, aber ob das hilft?

Normalerweise müsste der alte Vertrag zu den alten Konditionen weiterlaufen. Denn es ist ja nix passiert, was eine Vertragsänderung auslösen würde. Im Zweifel mal mit einem Anwalt reden, aber rein vom logischen her denke ich, dass Du veralbert wirst.