Handyvertrag gültig ohne Erhalt von SIM-Karte?

2 Antworten

Ist ein Vertrag zustande gekommen? Immerhin habe ich keine vereinbarte Leistung bekommen und ich habe auch kein Geld bezahlt somit wäre ja dass auch ein Widerspruch.

Der Vertrag ist sicherlich zustande gekommen. Du sprichst ja selbst davon, dass du diesen abgeschlossen hast. Wobei hier zu prüfen wäre, ob das Angebot seitens des Anbieters auch angenommen wurde (per Email). Du hast jedoch den Widerruf erklärt, wodurch der Vertrag rückabgewickelt werden muss. Die Frage ist nur, ob du den Widerruf wirksam erklärt hast und dies im Streitfalle auch beweisen kannst. Sollte der Vertrag noch bestehen, hast du selbstverständlich einen Anspruch auf die vertragliche Leistung.

Hambel 
Fragesteller
 16.07.2014, 17:25

aber solange ich die vertragliche Leistung nicht bekommen habe hat der Anbieter auch keinen Anspruch auf Bezahlung eben dieser oder?

Nachweisen kann ich, dass ich den Widerruf geschrieben habe und die Antwortmail habe ich auch noch - nämlich dass keine Bestellung vorliegt.

und wenn der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nach einem Jahr noch immer nicht erfüllt hat gibt es doch sicherlich die Möglichkeit aus der Sache rauszukommen oder?

Ich habe ja nie ein Handy bekommen oder eine SIM-Karte...

Droitteur  16.07.2014, 20:50
@Hambel

Doch, ein Anspruch auf Leistung kann grundsätzlich auch schon vor Erhalt der Gegenleistung bestehen - fast immer ist eben einer von beiden Vertragspartnern zuerst dran^^

Dennoch erscheint mir nach deiner Beschreibung alles gut für dich - du hast wahrscheinlich wirksam widerrufen und daneben hättest du auch nach altem Recht immer noch dein Widerrufsrecht, solange deine Ware nicht eingetroffen ist.

Moin,

finde auch, dass sich das alles ganz gut anhört. Grundsätzlich hast du 14 Widerrufsrecht - ab dem Tag, an dem du die SIM Karte erhalten hast. Jetzt wäre zu klären, ob du beweisen kannst, dass du widerrufen hast. Das sind alles Grauzonen.

Denn du wärst nicht der erste Kunde, der einfach sagt, etwas gemacht zu haben. Ich denke, du solltest dich nochmals mit o2 in Verbindung setzen und versuchen, die Sache zu klären. Sollte das nicht klappen, musst du dich zwangsläufig mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Viel Erfolg und Gruß

Gunnar