Hallo, was kann ein sorgeberichtigter Vater tun wenn die Mutter ohne KV Zustimmung in den Urlaub oder auf ein Mutterkindskur fährt?

8 Antworten

Gar nichts kann der KV tun.
Die Mutter hat ein Anrecht darauf und muss nichtmal fragen oder informieren wo es hingeht.
Das liegt im Rahmen der alleinigen Alltagssorge.

Nur für Schulwechsel, Umzug, geplante Operationen etc. brauch es die Zustimmung des Vaters.

Ihr müsst euch einigen, wie der ausgefallene Umgang eventuell nachgeholt wird.

Übrigens hat der Vater genau so das Recht für 3 Wochen mit dem Kind in den Urlaub zu fahren! Und da benötigt er auch nicht die Zustimmung der Mutter. Das ist dann im Rahmen seiner alleinigen Sorge während des Umgangs.

Allerdings müssten dafür vorher Urlaubsvereinbarungen getroffen werden. Zum Beispiel jeder 3 Wochen der Sommerferien. Aber was man dann in den z.B. 3 Wochen macht, kann jeder allein entscheiden.

Einzige Ausnahme: Für Auslandsaufenthalte benötigt es das gegenseitige Einverständnis! Die KM kann zwar ohne Einwilligung des KV mit dem Kind in den Urlaub fahren, aber nicht ins Ausland.

um in den urlaub zu fahren, benötigt die mutter keine zustimmung des kindesvaters. maximal um ins ausland zu fahren. dafür kann er bei den grenzbehörden eine ausreisesperre einrichten lassen. dann kann sie eben nur mit seiner zustimmung aus dem land mit dem kind.

in der regel aber geht sie bei nichtzustimmung zum gericht und lässt auf seine kosten die unterschrift zur einwilligung der ausreise ersetzen. es geht ihn nichts an. sie muss nicht mal sagen wo sie hinfährt.

auch eine mutter-kind-kur wird ohne einwilligung des vaters durchgeführt wenn der arzt es für nötig empfindet. wo sollte da das problem sein?

das sorgerecht des vaters als umgangsberechtigter ist ein zettel ohne konsequenzen. im tgl. leben der mutter und des kindes, spielt dieses sorgerecht keine rolle, da die mutter 99% allein bestimmt im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge.

zustimmungspflichtig sind nur: nicht lebenswichtige ops, eröffnung bankkonto/sparbuch oder taufe. alles andere geht ihn nichts an, bestimmt mutti alleine.

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Also dieser Kleinkrieg auf dem Rücken des Kindes ....muss das sein ?

Wo lebt das Kind ?

Bei der Mutter ?

Na klar hat sie dann das Recht mit dem Kind eine MutterKindKur zu machen - medizinisch verordnet !!!!

Und ja, auch Urlaub !!

Beim Urlaub im Ausland muss sie allerdings den Kindsvater bei geteiltem Sorgerecht informieren.

Ich hoffe Du bist wenigstens halb so gewissenhaft FÜR Dein Kind da, wie Du hier versuchst Deiner Ex n Strick zu drehen...

Redet miteinander, klärt das untereinander - ohne das das Kind es mitbekommt !!

Sei ein liebevoller Dad, der sein Kind liebt und von seinem Kind geliebt wird, sorge für ihn und sei immer für ihn da ...aber nimm ihm nie seine Mutter, es sei denn, sie ist eine echte Gefahr für das Kind.

Aber das ist aus Deinen Ppsts bisher nicht zu erkennen, da gehts nur um Dich und darum IHR das Leben zur Hölle zu machen indem Du Paragraphen ausquetscht ....sowas tut kein guter Vater.

moh975 
Fragesteller
 07.04.2016, 02:57

erst mal danke für diese tolle antwort, ja das Sorgerecht ist geteilt, das Kind lebt bei der mutter, ich frage hier weil meine ex frau mir verbietet bzw. mir keinen Reisepass aushängt als ich mit der kleine in den Urlaub wollte, und sie bereits zwei mal mit Kind in den Urlaub war. ich möchte ledglich nur wenn sie mir nicht den Urlaub zu stimmt werde ich auch ihren Urlaub nicht zustimmen was ich bereits zwei mal getan habe.

BigBen38  07.04.2016, 03:05
@moh975

Sei mir nicht böse, aber....auf Grund einiger Textfehler vermute ich mal, das Du kein Deutscher bist ?

Es kommt immer wieder zum Kindesentzug, indem der Kindsvater das Kind einfach mit in seine Heimat nimmt und dort bleibt.

Ein sehr schweres Verbrechen !

Aber von Deutschland aus dann nicht zu lösen.

Deine EX hat offenbar kein Vertrauen mehr zu Dir.

Vlt hast Du mal sowas angedeutet...

Oder sie hat andere Gründe.

Aber genau aus diesem Grunde haben Eltern ein Vetorecht wenns um Auslandsurlaub geht.

BigBen38  07.04.2016, 03:08
@BigBen38

Ich rate übrigens davon ab, ihr weiterhin Steine in den Weg zu legen...

Das Jugendamt kann Dir jederzeit das Sorgerecht entziehen und ein Besuchsrecht nur unter Aufsicht verordnen, wenn Du weiter drauf bestehst das Kind mit in Deine Heimat zu nehmen.

haufenzeugs  07.04.2016, 07:36
@BigBen38

das jugendamt kann garkein sorgerecht entziehen und tut es auch nicht. es regelt kein umgangsrecht und ordnet überhaupt nichts an. wovon redest du denn?

natürlich hat der vater das recht auf urlaub mit seinem kind. natürlich hat er das recht mit dem kind ins ausland zu fahren. natürlich ist ihm auf ansage das es ins ausland geht der reisepass auszuhändigen. es ist dokument des kindes, nicht der mutter. bei boykott des umgangs daraus resultierend, kann der vater auf herausgabe klagen.

weiterhin hat das kind das recht in sein heimatland zu fliegen/fahren, immerhin ist es auch kindes-heimat, nicht nur die des vaters. wenn die mutter da ständig im weg steht, wird ein gericht das kurzfristig entscheiden. sollte die mutter ständig probleme bereiten beim umgang, dann wird ihr gerichtlich über kurz oder lang das sorgerecht entzogen. ABER nciht durch das jugendamt. wie kommt man überhaupt auf solchen blödsinn?

BigBen38  07.04.2016, 09:10
@haufenzeugs

Natürlich  durch ein Gericht - auf Veranlassung des Jugendamtes.

Und NEIN, wenn begründet der Verdacht vorliegt, das der Vater das Kind nicht zurück bringen würde, darf ihm untersagt werden mit dem Kind das Land zu verlassen.

Natürlich nicht allegemein, daher schrieb ich ja auch, das er ggfs bereits mal so ein Vorhaben angedeutet hat, wenn sie so reagiert.

Dein Ton ist übrigens sehr barsch, ich hoffe Du holst das Kind dann auch persönlich zurück, wenn es tatsächlich ins Ausland entführt wird.

Andernfalls solltest Du vlt nüchterner und ruhiger argumentieren.

Menuett  07.04.2016, 09:13
@moh975

Dann mußt Du klagen, es ist Dein Recht mit dem KInd in den Urlaub zu fahren (Gebiete mit Reisewarnung ausgenommen).

Menuett  07.04.2016, 09:14
@BigBen38

Das kann das Jugendamt nicht, das kann nur ein Gericht.

Du kennst Dich mit dem Familienrecht offensichtlich nicht aus...

BigBen38  07.04.2016, 09:15
@Menuett

Auch hier, da wir nicht wissen was da Sachlage ist, bei begründetem Verdacht auf Kindesentzug darf er eben nicht mit dem Kind ins Ausland.

Menuett  07.04.2016, 11:13
@BigBen38

Dann wäre da aber bereits ein Urteil ergangen...

Sonst darf er sehr wohl mit dem Kind ins Ausland.

BigBen38  07.04.2016, 11:34
@Menuett

Ähm....NEIN !!

http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=389

Bei geteiltem Sorgerecht MÜSSEN auch beide Elternteile dem Auslandsaufenthalt zustimmen.

Verweigert einer dies, dann darf man eben nicht einfach ins Ausland reisen.

Und das ist gut so.

Einfach weil es in islamischen Ländern unmöglich für die Mütter ist, ihr Kind zurück zu holen.

Was nützt es, wenn dem Vater des Kindes hierzulande 20 Jahre Haft drohen, wenn er gar nicht mehr zurück kehrt...

Die Mutter aber ihr Kind für immer verliert ?

Menuett  07.04.2016, 20:04
@BigBen38

Lieber Himmel, lies doch mal den gesamten Text oder google doch lieber mal StgB Entführung oder Kindesentziehung.

Da wird dann ganz schnell klar, warum ein Urlaub weder Entführung noch Kindesentziehung ist.

Nein, ein Urlaub im Ausland gehört in Deutschland zum Alltag und hat keine langfristigen Folgen für das Leben des Kindes.

Und damit darf jeder Elternteil mit dem Kind in den Urlaub ins Ausland.

BigBen38  07.04.2016, 20:12
@Menuett

Ja, jedes Elternteil darf mit dem Kind ins Ausland, wenn der Andere dem zustimmt.

Hier wird dem nicht zugestimmt und wir wissen nicht wieso.

Was man vermuten kann, ist, das der Vater mit aller Kraft versucht der Mutter Fehler nachzuweisen...um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

Das gepaart mit dem mehrfachen Versuch das Kind mit ins Ausland zu nehmen, der Weigerung der Mutter dem zuzustimmen und der Vermutung das der Vater Ausländer ist, der hier weiter keine Bindung hat...

Weckt in mir eben den Verdacht, das es um Kindesentzug geht...

Das alles hat aber nichts damit zu tun, das beide GEMEINSAM das Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsrecht haben und daher nur gemeinsam darüber verfügen können, ob das Kind ins Ausland darf.

Normal geschieht dies durch Einigung.

Wenn aber einer sich weigert und der Andere es unbedingt möchte, muss er klagen.

Wie dort die Chancen aussehen kann keiner sagen - auch weil hier keiner die (F)Aktenlage kennt.

Überhaupt nichts.

Die Mutter darf in den Urlaub und in eine Mutterkindkur ohne Erlaubnis des Vaters fahren.

Die Erlaubnis des Vaters braucht die Mutter nur bei langfristigen Entscheidungen wie z.B. Schullaufbahn, OPs, Psychotherapien, Umzug, Religion, Ausweis.

Sonst gilt der Paragraph 1687 BGB:

§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung
ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei
dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf
Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die
Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen
Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in
der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange
sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.

Er kann hoffen, dass die Mutter sich in diesem Urlaub oder der Kur gut erholt, viel Spaß mit dem Kind hat und sich anschließend wieder mit voller Energie dem Kind widmen kann.