Ohne Sorgerecht: Urlaub mit Kind ohne Einwilligung des anderen Elternteils?
Kennt jemand die aktuelle Rechtslage? Ein Vater, der kein Sorgerecht hat, sich jedoch regelmäßig und liebevoll um die zehnjährige Tochter kümmert ( 2mal pro Woche ), möchte mit ihr einen Kurzurlaub machen ( bei Verwandten ). Darf er das ohne Zustimmung der Mutter? Darf er nur mit dem Kind verreisen, wenn die Mutter informiert wird und dieses genehmigt? Kann die Mutter die Kurzreise untersagen, obwohl das Kind gerne fahren würde? Nur die Rechtssituation interessiert mich. Danke für eure Antworten im Voraus!
11 Antworten
Während der Umgangszeiten kann der Umgangsberechtigte mit dem Kind tun und lassen, was er will. Da hat der betreuende Elternteil kein Mitspracherecht. Wäre es anders, würde der Kindesumgang endgültig zum Spielfeld verletzter Eitelkeiten. Dann würde selbstverständlich verboten, daß das Kind bei Papas Neuer übernachtet, weil der Umgang nicht gut für das Kind ist...^^ Selbst wenn nur der betreuende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, hat er trotzdem kein Recht darauf, ständig zu wissen, wo sich das KInd gerade aufhält. Schaust Du z.B. hier: http://www.hefam.de/urteile/4UF10202.html
Da stellt sich noch die Frage, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Haben das beide oder nur einer? Sorgerecht ist nämlich nur ein Teil des ganzen, wenn auch meist an das Aufenthaltsbestimmungsrecht gekoppelt.
Davon abgesehen kann ichs mir echt nicht verkneifen anzumerken, dass es total daneben und menschlich besch****** ist, so einen Streit über das Wohl des Kindes zu stellen.
Die Mutter hat alle Rechte, die sie haben kann... , denn sie hat gerne die gesamte Macht über alles...( kann ich mir auch nicht verkneifen...)
Sollte dem Kind irgendetwas passieren, was evtl. eine sofortige OP erfordert ( Notfall, Zahn ziehen), ist es unabdingbar, die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten Person vor legen zu können und dann im Namen dieser eine Zustimmung zur Behandlung zu geben. Schon deswegen ist eine Zustimmung Erforderlich.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das ist wichtig.
Die Mutter.
Kurzreisen die innehalb des heimatlandes stattfinden kann die mutter nicht untersagen, solange sie nicht gegen das kindeswohl sprechen. ebenso wenig hat sie in die umgangszeit reinzureden. "mächte" würde ich die "fähigkeiten" der mutter nicht nennen (so wie du weiter unten geschrieben hast), als vater sollte man sich einfach weniger auf den schlips latschen lassen und seine rechte komplett und richtig durch,- einsetzen. ich weiß, ist einfacher gesagt als getan, trotzdem lohnt es sich am ende immer!