Habe Gewerbe angemeldet, bin aber bei ebay trotzdem privater Verfkäufer. Nun bekam ich folgendes Schreiben:?

10 Antworten

Wenn Du gewerblich verkaufst, verkaufst du gewerblich!

Ob Du "Bock" hast, interessiert keinen Menschen. Du begehst Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialabgaben und betrügst die Verbraucher um die ihnen zustehenden Rechte.

Abmahnungen kannst du auf diese Art nicht vermeiden. Dafür ist, wie das Schreiben zeigt, Dein Handeln zu gewerblich. Und das sehen die Abmahner ebenso wie die Finanzämter.

ninak 
Fragesteller
 11.10.2016, 16:21

Nein, ich begehe keine Steuerhinterziehung, das FA bekommt jedes Jahr meine Ekst.erklärung. Alles so wie es sein soll. Nur bei ebay bin ich statt gewerblich eben privat.

haikoko  11.10.2016, 16:25
@ninak

Dann mach gar nichts und freue Dich auf die ebay-Sperre, die erfolgen wird, wenn Du nicht fristgerecht Deinen Account als gewerblich kennzeichnest und die entsprechenden Auflagen für Gewerbetreibende im Internet erfüllst.

Wenn ebay Dich, nicht den Account, sperrt, ist es Dir untersagt, fürderhin auf der ebay-Seite jemals wieder zu handeln, d.h. einen Account anzumelden.

Die Steuern sind nicht das einzige was bei Deinen Angeboten fehlt. Von Dir werden die Verbaucherrechte durch fehlende AGB / Rückgabe- und Widerrufsbelehrung und fehlende Kennzeichnung des Accounts als gewerblicher Verkäufer nicht berücksichtigt. Das kann auch noch teuer werden.

Selbstverständlich musst Du auf das Schreiben eingehen und Deinen ebay-Account auf gewerblich umstellen. Ebay hat Dir ja ausführlich - und zu Recht - begründet warum das so ist. 

Du drückst Dich um Deine Pflichten als gewerblichen Verkäufer indem Du die Waren als "privat" anbietest.

Ob Du Deine Gewinne ordnungsgemäß versteuerst  ist eine ganz andere Frage - auf die ich mal nicht eingehen will - weil Sie mit dem Accounttyp nicht direkt zu tun hat.

Wenn Du ein Gewerbe betreibst, dann kommt es nicht darauf an "worauf DU Bock hast" sondern darauf was die Vorschriften und Gesetze sagen.

ninak 
Fragesteller
 11.10.2016, 16:22

Das Schreiben kommt nicht von ebay, sondern von einem inaktiven ebay-Nutzer

Messkreisfehler  11.10.2016, 16:26
@ninak

Dann kannst Du schon fast davon ausgehen das in Kürze eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Briefkasten liegt...

Mojoi  11.10.2016, 16:26
@ninak

Noch schlimmer. Der wärmt wahrscheinlich gerade schon eine Abmahnung auf.

Wenn du so ca. 2.000,- über hast, dann warte seelenruhig ab. Wenn nicht, sei schlau.

Natürlich kann dir was passieren.

Zum einen ist es Steuerhinterziehung, zum anderen können dich auch so Mitbewerber abmahnen, die Gründe dafür hat Ebay dir ja ausführlich beschrieben. Eigentlich ein Wunder das noch keine Abmahnung oder noch keine Post vom Staatsanwalt ins Haus geflattert ist...

Also erstens hast du für ein Kleingewerbe trotzdem eine Steuernummer anzugeben. Jeder, der am Zahlungsverkehr teilnehmen will, braucht eine - ohne Lohnsteuerkarte kriegt man auch kein Gehalt und da steht die drauf.

Ansonsten ist Gewerbe definiert als "dauernd wiederkehrend die selbe Sache oder Dienstleistung".

Was spricht dagegen, deinen Ebayaccount auf gewerblich umzustellen? Als Kleingewerbebetreiber zahlst du auch keine Umsatzsteuer (§19 UStG.), du musst das allerdings auf deine Shopseite schreiben.

Falkenpost  11.10.2016, 21:10

Wozu benötige ich bitte "um am Zahlungsverkehr teilzunehmen" - also eine Überweisung zu empfangen oder zu tätigen - bitte eine Steuernummer ???????

valvaris  12.10.2016, 09:23
@Falkenpost

Damit die Zahlung vom Finanzamt verbucht werden kann und, falls genug Geldfluss zusammengekommen ist, Steuern drauf zu berechnen.

Selbst der Bundestag als Einrichtung hat eine Steuernummer, damit die Mitglieder bezahlt werden können.

Und du brauchst die Steuernummer nicht für die Überweisung selbst, die ist nur die Begleichung der Rechnung. Du brauchst die Steuernummer für die Rechnung, die bei eBay zustande kommt, wenn du dort Sachen verkaufst. Definitiv sogar dann, wenn du regelmäßig, wie in dem Brief an dich erwähnten, irgendwas verkaufst.

Nochmal die Frage: Was spricht dagegen, das Gewerblich anzumelden? Du hast keine Nachteile, solange du nicht 17.500€ im Jahr einnimmst und deine Ruhe vor diversen Querulanten. Außerdem gibts für Gewerbliche Kunden bei vielen Anbietern wie Conrad und glaube sogar eBay Vergünstigungen.

Falkenpost  12.10.2016, 18:02
@valvaris

Also doch nicht, um "am Zahlungsverkehr" teilzunehmen. Deswegen heißt die Nummer wahrscheinlich auch Steuernummer.

BTW: Angeblich hat er ja ein Gewerbe angemeldet und zahlt Steuer. Er kommt nur seine Gewerbeflächen Pflichten im Handel (nur ggü. der Steuer!!!) nicht nach.

Deinen Pflichten als gewerblicher Verkäufer nachkommen. Das sollte dir doch klar sein.

Evtl. kommt auch noch eine kostenpflichtige Abmahnung, wenn dich ein Mitbewerber gemeldet hat. Ist für den einfach verdientes Geld in deinem Fall...

Margita1881  11.10.2016, 21:40

*gääähn.....Der Frager wurde bereits vor 5 Stunden über seine Pflichten aufgeklärt