Haftung Transportschaden bei Privatkauf/-auktion

3 Antworten

Ich bin u. a. Speditionskaufmann und auch spezialisiert auf Versicherungsangelegenheiten. Zu dem genannten kann ich nicht viel sagen, da die umgebogenen AGBs dieser Dienstleister generell darauf hinauslaufen, dass eine Haftung nicht tatsächlich stattfindet. Bislang ist mir noch kein einziger Schadenfall bekannt, der tatsächlich problemlos bzw. überhaupt geregelt wurde. Selbst nach einer Schuldanerkenntnis bezieht man sich dort auf die 7 Tage und dann ist sowohl für eine Privatperson, als auch für grosse Firmenkunden ende, weil keiner wegen "geringen Schäden" eine Prozess gegen die führen will und kann. Tatsächlich müsste die Ware vom Empfänger entweder Annahme verweigert werden oder bei der "zuständigen Dienststelle" zur Begutachtung innerhalb der genannten Zeit gestellt wird. Selbst dann finden die noch Gründe wie zum Beispiel "Die Waren wurde nicht ordnungsgemäß für einen normalen Transportverlauf verpackt"... Hier steckt der Teufel wieder im Detail.. Was ist für Postdienstleister schon ein "Normaler Transportverlauf". Da gehts dann unter anderem "Meter freien Falls".. Mir fällt da gerade ein Schaden mit Porzellan ein... Da musste ein Packstück lt. Dienstleister einen Aufprall aus über 2 Metern überstehen ( Innenhöhe eines LKWs ) ........ Ärgerlich, aber nicht zu machen.. Da können sich nur Absender und Empfänger "irgendwie" einigen.

Du bist der Auftraggeber bei DHL, also hättest Du diese Schadensmeldung beantragen müssen; so war es jedenfalls bei mir.

Bei einem solchen Fall klemme ich mich sofort dahinter, ein befristeter Zeitraum für die Beantragung ist bekannt und steht auch in den AGB.

In meinen Auktionen schließe ich eine Gewährleistung und Garantie klar aus

Ist eh Blödsinn, Du bist auch als Privatverkäufer in der Sachmängelhaftung; natürlich kannst Du keine Garantie geben; bist Du der Hersteller?

Nachdem der der Zeitraum abgelaufen ist, bist wohl oder übel Du in der Haftung.

EsmeraldaElliot 
Fragesteller
 29.05.2015, 12:18

Das ist totaler Quatsch!! Der, der das Paket hat, muss die Schadensanzeige aufgeben und das Paket samt Inhalt einschicken. Der Käufer hat diesbezgl. auch eine Mitwirkungspflicht. Das ich jetzt endlich hafte, hätte sich nur daraus ergeben, wenn DHL gesagt hätte, es sei nicht ordentlich verpackt gewesen. Da der Käufer aber bei Privatkäufen für Schäden während des (von ihm gewünschten) Transport haftet und er inzwischen nicht mal mehr nachweisen kann, dass eine fehlerhafte Verpackung vorlag (Frist verpasst, Verpackung bereits entsorgt), bin ich hier aus dem Schneider. Ich habe mich mal in die allg. Rechtsberatungs-Hotline meiner Versicherung geklemmt.

Kein Geld zurück geben du hast alles richtig gemacht sie muss das mit DHL klären.

Und wenn ihr der Schaden nach 7 Tagen nicht aufgefallen ist warum jetzt ?

Sag ihr du kannst da nichts machen und wenn sie dich schlecht bewertet schreibst den Sachverhalt drunter.

EsmeraldaElliot 
Fragesteller
 20.05.2015, 16:35

Aufgefallen ist ihr der Schaden sofort. Daraufhin hab ich ihr den DHL Link geschickt, worin steht, dass sie eine Schadensanzeige schalten muss. Da kam die Antwort, sie sei bei der Post gewesen und man habe gesagt, dass sei Aufgabe des Absenders. Nun war ich heute auch noch mal in meiner Filiale und die hat mir bestätigt, was auf der Internetseite steht: dass derjenige den Schaden anzeigen muss, der das Paket mit Inhalt vorweisen kann. Jetzt endlich hätte sich DHL an mich als Absender gewandt, vermutlich um mir zu sagen, dass ich es nicht richtig verpackt habe. Aber da ich ja noch nicht mal die Chance hatte, die DHL-Versicherung zu bemühen, denke ich auch, dass sie den Schaden jetzt in jeden Fall selber tragen muss.