Ebay - Käufer hat Ware nicht erhalten

13 Antworten

Du kannst ja bei dem Versender, beispielsweise bei DHL. einen Nachforschungsauftrag beantragen und die forschen dan nach der Sendung. Alle Sendungen werden ja registriert und sind in deren Computer gespeichert.

Meistens koennen sie dir auch sagen wer die Warensendung in Empfqang genommen hat oder der zustaendige Zusteller kann darueber Auskunft geben an wen er die Sendung ausgeliefert hat, beispielsweise an einen Nachbarn im Haus oder in einem Nachbarhaus usw.

Du musst dann mit dem jeweiligen Einlieferungsbeleg zur Poststelle und dort den Nachsendungsauftrag beantragen bei dem Schalterbeamten.

imager761  12.05.2014, 11:26
Du kannst ja bei dem Versender, beispielsweise bei DHL. einen Nachforschungsauftrag beantragen und die forschen dan nach der Sendung. Alle Sendungen werden ja registriert und sind in deren Computer gespeichert.

Nein, (Inlands-)Sendungen mit Porto wie normale Briefe, Waren- oder Büchersendungen und Päckchen sind eben nicht registriert.

Und ein Nachforschungsauftrag, z. B. einer derartigen Warensendung, macht nur dann Sinn, wenn sie aufgefunden würde und anhand des konkret beschrieben Inhalts magels korrekter oder lesbarer Anschrift- oder Absenderangaben zugeordnet werden könnte.

Im übrigen muss sich der Käufer weder auf die sechstätige Frist des Nachforschungsauftrags noch dessen Ergebnis verweisen lassen: Setzt er den Verkäufer unter Verzug, Vertrag durch Lieferung zu erfüllen, kann er nach Fristablauf Vertragsrücktritt und Kaufpreiserstattung rechtsverfolgen lassen.

G imager761

Claud18  12.05.2014, 16:36
@imager761

Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern, nicht bei Privatverkäufen.

Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten. Sollte die Sendung dann unterwegs verloren gehen, zieht man vor jedem Gericht den Kürzeren, wenn man versucht, einen Privatverkäufer auf Schadensersatz zu verklagen. Dieser muss schließlich nur beweisen können, dass er die Sendung in den Briefkasten eingeworfen hat - dies macht er notfalls per Eidesstattlicher Versicherung. Und was soll ein Beleg über Briefmarken? Die kann er für sonstwas verwendet haben.

Bei Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko. Wenn du u. a. versicherten Versand angeboten hast und der Käufer unversicherten Versand gewählt hat, dann hat er Pech gehabt, wenn die Ware nicht ankommt. Hat er nicht per Paypal, sondern per Überweisung gezahlt, gibt es für ihn auch keine Möglichkeit, sich das Geld zurückzuholen.

Anders läge der Fall, wenn du versicherten Versand angeboten hättest, den der Käufer auch bezahlt hat, du aber unversichert verschickst (es kommt immer wieder vor, dass Verkäufer auf diese Weise einen kleinen Zuverdienst herausschlagen möchten) und die Sendung dann verschwindet. Dann würde ich ziemlichen Krach schlagen. Wie du aber schreibst, ist das hier nicht der Fall. Also liegt das Versandrisiko beim Käufer.

Ungeachtet dessen kannst du einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Manchmal wurde eine Sendung verschlampt und findet sich nach einigen Wochen wieder an.

dass ich es nicht einsehe, einfach den Kaufbetrag nebst Versandkosten zu erstatten, da mir zum einen ja der Gegenwert fehlt

Tja, diese Aufassung ist leider rechtsirrig: Vielmehr haftest du gem. § 447 BGB bei vereinbartem Versendungskauf erst ab Aufgabe der Sendung nicht mehr für deren Untergang oder Verschlechterung :-((

Wenn du die Aufgabe aber nicht mit Einlieferungsbeleg nachweisen kannst, darf der Käufer wegen Nichterfüllung des Kaufvertrges vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis einschl. Versandkosten zurückverlangen, § 323 BGB :-(

Merke: Als Verkäufer versendet man nur (!) als Versandform mit Einlieferungbeleg, etwa per Einwurfeinschreiben, Hermes-Päckchen oder DHL-Paket.

Es soll Interessenten oder Käufer geben, die bewusst mit dem Kostenargument diese nicht sendungsverfolgbare Versandformen nur deshalb erbitten, um unwissende, gutgläubige Verkäufer abzuzocken: Denn selbst wenn sie die Ware bekommen, können sie immer behaupten, dass nichts ankam und diesen Rückzahlungsanspruch rechtsverfolgen:-O

G imager761

fungolfer  12.05.2014, 13:18

Kommentar zu § 447 BGB:

Sind Verkäufer und Käufer einander ebenbürtige Vertragspartner, wie es beim Versendungskauf von Unternehmer zu Unternehmer (englisch Business-to-Business, abgekürzt B2B) oder von Verbraucher zu Verbraucher (englisch Consumer-to-Consumer, abgekürzt C2C) der Fall ist, geht die Gefahr gemäß § 447 BGB bereits mit Übergabe der Kaufsache an den Transporteur auf den Käufer über.

Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für den Transport beschränkt sich hier also lediglich darauf, die Ware ordnungsgemäß an den vereinbarten oder vom Käufer bestimmten Transporteur zu übergeben – wird sie anschließend auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört, muss der Käufer sie dem Verkäufer dennoch bezahlen, sich mit seiner Schadensersatzforderung dagegen an den Transporteur wenden. Eine Ersatzlieferung von Seiten des Verkäufers steht ihm nicht zu.

Meiner Meinung nach hat der Verkäufer mit der Übergabe an den Transporteur seiner Schuldigkeit genüge getan. Auch wenn er es nicht nachweisen kann, was im Brief war. Da er taggleich mehrere Sendungen aufgegeben hat, die offenbar alle angekommen sind, ist die Beweislast über den Inhalt des Briefes untergeordnet. Allerdings bin ich kein Anwalt und schreibe das desterwegen auch nur so wie ich die Rechtslage sehe, nachdem ich den Kommentar gelesen hatte.

Da du je einen Beleg hast kannst du auch mal bei dem Versender (DHL ??) nachfragen wo die Sendung geblieben ist denn jede Sendung wird elektronisch registriert. Und wenn der Empfänger keine Versicherung wollte muss du beweisen dass du versendet hast, der Rest ist sein Risiko.

XxCatxX 
Fragesteller
 12.05.2014, 11:01

Das ist für heute Mittag geplant. Nachfragen werde ich auf jeden Fall. Für den Verkäufer selbst tut es mir ja auch leid - nur will ich eben nicht meinen Kopf dafür hinhalten, wenn die Post Mist macht. =(

imager761  12.05.2014, 11:27
Da du je einen Beleg

Welchen Beleg? Er hat eine Portoquittung :-O