Größe eines Teils, um daran zu ersticken?
In der Spielzeugrichtlinie steht:
"Spielzeuge und Teile davon dürfen keine Abmessungen aufweisen, die das Risiko des Erstickens durch eine Unterbrechung des Atemluftstroms durch Blockierung der inneren Atemwege durch Gegenstände beinhalten, die sich in Mund oder Rachen verklemmen oder am Eingang zu den unteren Atemwegen stecken bleiben."
Weiß jemand von Euch, wie die Abmessungen hierfür sind? Wenn ich mir Kleinteile aus dem Ü-Ei anschaue oder auch kleine Legoteilchen weiß ich wirklich nicht, wo hier die Grenze liegen könnte.
2 Antworten
Wenn ich mir Kleinteile aus dem Ü-Ei anschaue oder auch kleine
Legoteilchen weiß ich wirklich nicht, wo hier die Grenze liegen könnte.
Exakte Abmessungen dafür sind mir nicht bekannt. Aber Die Überraschungseier-Teilchen, die kleinen Lego-Teilchen und auch die kleinen Playmobil-Teilchen sind sicher unterhalb dieser Grenze. Ebenso die Würfel und die Männchen von Brettspielen.
Ich würde sagen, Alles, was unter der Größe eines Tischtennisballs ist, ist problematisch.
Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren darf keine ablösbaren Kleinteile enthalten.
Kleinteile sind alle Teile, die in den Prüfzylinder (Ø 31,7 mm, Bild 2) passen.