Grafikkarte defekt, Verkäufer gibt keine Garantie?

4 Antworten

Garantie vom Hersteller kann um sein aber der Verkäufer muss dir 2 Jahre Gewährleistung auf neue und mindestens 1 Jahr auf gebrauchte Ware geben.

Für jeden Verkäufer, ob gewerblich oder privat, gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer.Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer Waren an private Käufer verkaufen (sog. Verbrauchsgüterkauf), können Sie die gesetzliche Gewährleistung nicht völlig ausschließen. Bei Neuwaren kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach § 475 Abs. 2 BGB überhaupt nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden. Bei gebrauchten Waren kann sie auf ein Jahr verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB).

bnutzinger  01.03.2018, 14:55

So sieht es aus, ABER:

Es gibt eine sogenannte Beweislast umkehr, das heißt: In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware keinen defekt hatte, danach muss der Käufer beweisen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.

Das ändert nicht an der Gewährleistung macht die Sache aber sehr viel schwieriger zu Beweisen.

Antitroll1234  01.03.2018, 15:09
@bnutzinger
danach muss der Käufer beweisen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.

Im Gewährleistungsfall muss der Käufer ab dem 7.Monat nicht darlegen das der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist, sondern das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war.

Muss ich also eine Art Beweispflicht abgeben ?

--> Ja

Meine Vermutung liegt eher nahe das der Verkäufer das Problem hat eine im OC betriebene Grafikkarte beim Hersteller Umzutauschen. Bin selber Verkäufer ( hab nen eigenen Laden) und es kam schon oft vor das mit ausführlichen Bericht der Hersteller Nachweisen konnte das die Grafikkarte AUSSERHALB der Spezifikation vom Anwender Betreiben wurde, dazu zählt auch Overclocking ! Dadurch erlischt die Gewährleistung komplett zum Produkt. Im Normalfall ( was dein Problem betrifft) tritt die 2 Jahres Gewährleistung des Produktes erst mit dem Verkauft des PC Systemes in Kraft. Also ab dem Tag an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Der Verkäufer selbst oder der PC Shop kann Produkte auch zu einem anderen Zeitpunkt Eingekauft haben. Sofern der Shop oder Verkäufer keinen speziellen Vertrag mit dem Hersteller haben , muss somit der Shop oder Verkäufer nach Gewährleistung das defekte Teil tauschen Innerhalb der ersten 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate ( sollte da ein defekt bestehen ) muss der Nutzer des Gerätes eine Nachweispflicht bzw. Beweispflicht erbringen. Für den Shop gilt. sollte dein Grafikkarten Modell z.B. nicht mehr Lieferbar sein oder der Hersteller hat dieses nicht mehr im Programm , muss der Shop/Verkäufer dir eine alternative oder gleichwertige Grafikkarte als Austausch anbieten. Auch hier wäre es von Vorteil sich mit dem Shop/Verkäufer mal in Verbindung zu setzten und das auch entsprechend zu klären. am besten telefonisch (Hotline) .

HardwareFreak3  01.03.2018, 15:53

Aha und wie willst du das herausfinden wenn es z.b mit dem Msi afterburner oder Asus GPU Tweak übertaktet würde

hallo960  01.03.2018, 18:23

Kann man

ScoutElite 
Fragesteller
 01.03.2018, 23:34

Hallo Silberfan,

Wie genau kann ich denn so eine Nachweispflicht schreiben? Ich habe overclocking nicht genutzt, habe sie auch nie angefasst. Sie wurde mit von einem Mitarbeiter dort eingebaut.

Was kann ich als Beweis schreiben?

Mfg

Marco

Beweispflicht wäre in dem Fall, dass Du (nach einem halben Jahr) beweisen musst, dass der Fehler schon von Anfang an bestanden hat. Das dürfte ziemlich unmöglich sein, zumal die Karte ja bis jetzt einwandfrei funktioniert hat. Weder Garantie noch Gewährleistung (eig. Sachmangelhaftung) sind halt ein Haltbarbeitsverprechen.

Gewährleistung und Garantie sind was unterschiedliches.

Von daher den Sachverhalt dahingehend prüfen.

ScoutElite 
Fragesteller
 01.03.2018, 14:48

der Verkäufer wollte eine Beweispflicht von mir haben.