was gilt als Eigentumsnachweis?

2 Antworten

Ja, eine Rechnung/Kaufvertrag. Oder bei Online-Kauf eine Dokumentation des Kaufvorgangs.

Fischfresser 
Fragesteller
 12.02.2013, 13:24

ok, danke

hast du vielleicht eMails, die über den Kauf Ausschluss geben?

Der ursprüngliche Besitzer musste beim Kauf seine Ausweisdaten erfassen lassen, sodass seine Aussage über den privaten Verkauf (oder ein Schreiben von ihm) ausreichen müssten, da seine Daten ja schnell abgeglichen werden können.

Fischfresser 
Fragesteller
 12.02.2013, 13:37

Ich habe den Verkäufer gerade gebeten, diesen http://www.steffensiebert.de/photo/kauf_web.pdf Kaufvertrag nachträglich auszufüllen und ihn mir zuzuschicken. Das sollte doch reichen, oder? Und in den emails steht nicht direkt drin, dass das gerät verkauft wurde.