GmbH in der Ehe gründen?

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Du kannst nachträglich einen Ehevertrag machen. Dieser muss dann die Gesellschaftsanteile vom Zugewinn ausschließen.

Nennt sich modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Ein Notar kann das richtig beantworten.

Wenn die Eheleute in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft stehen, kann jeder Ehepartner über eigene GmbH-Geschäftsanteile verfügen. Die Eigentumszuordnung ändert sich durch die Heirat nicht. Wenn der Ehemann in der Ehe eine GmbH gründet, gehört diese ausschließlich ihm.

Lediglich bei einer späteren Scheidung, kann der Wert der GmbH-Anteile den sog. Zugewinnausgleich tangieren. Dies ändert aber nichts am Eigentum an den GmbH-Anteilen. Der Ehemann bleibt also GmbH-Gesellschafter.