Gilt einen Audioaufnahme als Beweismittel, Aufnahmeort eigenes Auto.?

7 Antworten

Falls du Anzeige erstatten möchtest, kann dir der bearbeitende Polizeibeamte darüber genau Auskunft geben. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Hast du noch mehr Angaben über den Beleidiger? Autokennzeichen o.ä., damit kann der Beleidiger ermittelt werden.

Wichtig ist, dass keine Bilder gemacht worden sind, da du sonst seine Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) verletzt hättest.

SchwarzerBob 
Fragesteller
 05.08.2016, 11:48

Ich bin der angezeigte, es dient mir als Entlastung das ich nichts gesagt habe.

Ich kann sehr genaue aussagen über die Person machen. Name, Wohnort und Kennzeichen.
Handy lag auf meinem schoss.

Wenn die Person in dem Video nicht zu erkennen ist würde ich eine Anzeige gegen Unbekannt anstellen, trotzdem solltest du das Video zeigen. Du kannst ja mal den Tankstellenbetreiber fragen ob er überwachungskamera auf dieser Stelle ausgerichtet hat.

Wenn nachweisbar ist, daß der Satz von der Person stammt und sie die dort wirklich als Beleidigung gesagt hat, also das nicht einfach etwas aus dem Zusammenhang gerissenes ist und man auch erkennt, daß es keine unmittelbare Provokation ist, ist es möglich. Du hast ihn ja nicht gezielt aufgezeichnet, sonder eher zufällig. Damit ist die Aufnahme grundsätzlich als Beweis zulässig. Und ich persönlich bin der Meinung, daß man Beleidigungen grundsätzlich anzeigen sollte. Ob es nun im Sande verläuft oder ob man eine Strafverfahren einleitet und er verurteilt wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Aber schaden kann die Anzeige nicht. Selbst wenn er schon merkt, daß sich die Leute wehren und die Beleidigung nicht einfach auf sich sitzen lassen, könnte die Anzeige ein Erfolg sein. Dank Erfahrungen auf gf bringe ich Beleidigungen jetzt auch grundsätzlich zur Anzeige.

Das kann helfen. Notiere dir alle Begleitumstände und warum DU angezeigt wurdest. Man kann ja jemanden auch nonverbal beleidigen ;).

Wichtig wäre auch, falls möglich, Zeugen zu benennen.

Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt (vorher fragen was es kostet!) beizuziehen. Für eine Beratung verlangen Anwälte zwischen 50,- und 150,- €. In diesem Fall sollte er auf Strafrecht spezialisiert sein.

Audio reicht nicht. Video übrigens auch nicht, da Verletzung der Persönlichkeitsrechte!