Beifahrer mit der Türe an ein geparktes Auto gekommen - Wer zahlt?

7 Antworten

Das ist völlig klar: haften muss ganz alleine derjenige, der den Schaden verursacht hat, also alleine der vordere Beifahrer. Der will sich aber offensichtlich vor seiner Verantwortung drücken und die Schuld auf andere abladen.

Keinesfalls solltest du das Video löschen, denn es ist der Beweis deiner Unschuld. Am besten fertigst du eine Kopie zu Hause an, denn sonst kommt noch einer auf die Idee, dein Handy zu nehmen und das Video zu löschen. Erst recht würde ich mich schon alleine deshalb nicht darauf einlassen, weil zuerst versucht wurde, dir die ganze Schuld (ungerechterweise) anzuhängen, obwohl ja bekannt war, dass der Vordermann das war. Erst jetzt, wo du deine Unschuld beweisen kannnst, kommen sie auf die Idee, den Schaden zu teilen...was ich ebenfalls ziemlich unfair und gemein finde.

Valnar52  08.09.2020, 10:52
haften muss ganz alleine derjenige, der den Schaden verursacht hat, also alleine der vordere Beifahrer

Nö, im Außenverhältnis gegenüber dem Geschädigten haftet natürlich auch der Halter und die Kfz Haftpflichtversicherung.

Nur der Beifahrer muss zahlen. Wenn du es löschst, bekommst du eine Anzeige, wenn es raus kommt.

Gegenüber dem Geschädigten haften:

  • Der Beifahrer als eigentlicher Verursacher
  • Der Halter des Fahrzeugs (falls er nicht der Beifahrer war)
  • Die Kfz Haftpflichtversicherung (die hier aber nicht in Anspruch genommen werden sollte, weil ja scheinbar Unfallflucht vorliegt)

Und zwar alle als Gesamtschuldner, das heißt der Geschädigte kann sich aussuchen von wem er den Schaden ersetzt haben will. An seiner Stelle würde ich mich direkt an die Kfz Versicherung wenden...

Wenn das dann alles geregelt ist und z.B. der Halter den Schaden bezahlt hat, hat dieser dann einen Anspruch an den Beifahrer.

Für den Beifahrer (falls er nicht der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs ist), wäre dies übrigens ein Fall für seine Privathaftpflichtversicherung. Da er ja aber abgehauen ist...

Der Halter des Fahrzeuges haftet. Und der kann sich das Geld dann unter Umständen vom Verursacher zurück holen.

Alle haften dafür auf keinen Fall. Kollektivbestrafung gibt es nicht.

Der Fahrzeughalter haftet mit seiner Versicherung. Der kann sich den schaden vom Verursacher erstatten lassen über dessen Privat-Haftpflicht-Versicherung

migebuff  05.09.2020, 12:25

Die Privathaftpflicht erstattet Schäden, die bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs entstanden sind?

wikinger66  05.09.2020, 12:28
@migebuff

Wenn er nicht Fahrzeughalter ist, ja.