Beifahrer mit der Türe an ein geparktes Auto gekommen - Wer zahlt?
Hallo ihr Lieben.
Ich saß letztens mit 2 weiteren Personen in einem Auto. Der Fahrer, dann vorne ein Kumpel als Beifahrer und ich hinter dem Kumpel als Beifahrer. Die standen auf einem Parkplatz und ich bin dazu gekommen also ich bin auf den Parkplatz zu denen eingestiegen. 2 Tage später erzählen die mir das der Fahrer ein Brief bekommen hat das jemand mit der Türe an ein Auto gekommen ist. Erstmal wurde ich beschuldigt, was ich sehr gemein fand, ich passe immer auf wenn ich die Autotüre aufmache das ist bei mir ein Reflex und ich hätte doch gemerkt das ich mit der Türe an ein Auto gekommen bin. Dann meinten die zu mir ich soll von dem Tag alle Videos und Bilder schicken die ich hatte. (Ich hab Videos gemacht als wir im Auto saßen, zum Glück!) Auf einer der Videos sieht man ganz klar das neben mir nichtmal ein Auto stand und auf dem Video sieht man wie der Beifahrer vor mir mit der Hinteren Türe also hinter dem Fahrer wo niemand saß an ein Auto gekommen ist. (man hört das sogar) Jetzt wo er das Video gesehen hat meinte er ich soll das Video löschen und ich sollte davon keinem erzählen weil wir anscheinend sonst alle den Schaden bezahlen müssten.
Und jetzt meine Frage: Müssen alle die im Auto saßen für den Schaden haften obwohl nur eine Person mit der Türe an ein Auto gekommen ist? Ich meine, was können die anderen im Auto dafür das jemand der mit im Auto saß mit der Türe an ein Auto kommt?
7 Antworten
Das ist völlig klar: haften muss ganz alleine derjenige, der den Schaden verursacht hat, also alleine der vordere Beifahrer. Der will sich aber offensichtlich vor seiner Verantwortung drücken und die Schuld auf andere abladen.
Keinesfalls solltest du das Video löschen, denn es ist der Beweis deiner Unschuld. Am besten fertigst du eine Kopie zu Hause an, denn sonst kommt noch einer auf die Idee, dein Handy zu nehmen und das Video zu löschen. Erst recht würde ich mich schon alleine deshalb nicht darauf einlassen, weil zuerst versucht wurde, dir die ganze Schuld (ungerechterweise) anzuhängen, obwohl ja bekannt war, dass der Vordermann das war. Erst jetzt, wo du deine Unschuld beweisen kannnst, kommen sie auf die Idee, den Schaden zu teilen...was ich ebenfalls ziemlich unfair und gemein finde.
haften muss ganz alleine derjenige, der den Schaden verursacht hat, also alleine der vordere Beifahrer
Nö, im Außenverhältnis gegenüber dem Geschädigten haftet natürlich auch der Halter und die Kfz Haftpflichtversicherung.
Nur der Beifahrer muss zahlen. Wenn du es löschst, bekommst du eine Anzeige, wenn es raus kommt.
Gegenüber dem Geschädigten haften:
- Der Beifahrer als eigentlicher Verursacher
- Der Halter des Fahrzeugs (falls er nicht der Beifahrer war)
- Die Kfz Haftpflichtversicherung (die hier aber nicht in Anspruch genommen werden sollte, weil ja scheinbar Unfallflucht vorliegt)
Und zwar alle als Gesamtschuldner, das heißt der Geschädigte kann sich aussuchen von wem er den Schaden ersetzt haben will. An seiner Stelle würde ich mich direkt an die Kfz Versicherung wenden...
Wenn das dann alles geregelt ist und z.B. der Halter den Schaden bezahlt hat, hat dieser dann einen Anspruch an den Beifahrer.
Für den Beifahrer (falls er nicht der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs ist), wäre dies übrigens ein Fall für seine Privathaftpflichtversicherung. Da er ja aber abgehauen ist...
Der Halter des Fahrzeuges haftet. Und der kann sich das Geld dann unter Umständen vom Verursacher zurück holen.
Alle haften dafür auf keinen Fall. Kollektivbestrafung gibt es nicht.
Der Fahrzeughalter haftet mit seiner Versicherung. Der kann sich den schaden vom Verursacher erstatten lassen über dessen Privat-Haftpflicht-Versicherung
Wenn er nicht Fahrzeughalter ist, ja.
Die Privathaftpflicht erstattet Schäden, die bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs entstanden sind?