Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind für den Beifahrer zu erwarten, wenn Fahrer und Beifahrer betrunken ohne angemeldetes Auto fahren?

6 Antworten

Ein Beifahrer darf natürlich so betrunken sein, wie er möchte. Es geht hier also um die Frage, ob er hätte versuchen müssen zu verhindern, dass der betrunkene Fahrer das Auto im Straßenverkehr benutzt und damit seine Mitmenschen grob fahrlässig gefährdet.

Niemand ist dazu verpflichtet, eine ihm bekannte bereits begangene Straftat zur Anzeige zu bringen. Nur bei geplanten Straftaten, die noch bevorstehen, und die sehr schwer sind, z.B. weil sie das Leben von Mitmenschen gefährden oder auslöschen würden (z.B. bei geplantem Mord), muss man als Zeuge seine Kenntnisse an die Polizei weiterleiten.

Eine Trunkenheitsfahrt kann durchaus zu einem alkoholbedingten tödlichen Unfall führen. Deswegen ist meine Meinung, dass man im Rahmen der eigenen Möglichkeiten verpflichtet ist, zu versuchen sie zu verhindern.

Wenn man selbst allerdings dermaßen volltrunken ist, dass man denk- und handlungsunfähig ist, so ist die eigene Schuld in dieser Hinsicht gemildert oder aufgehoben.

Hallo MrSchmock!

Ich denke da fällt man in die Kategorie "Fahrlässiges Verhalten", welches meistens nur mit einer Geldstrafe verfügt wird. Der Fahrer bekommt höchstwahrscheinlich "Grob Fahrlässiges Verhalten" wird auch nur teuer und der Lappen ist weg.

Wie das genau aussieht, wenn man mit einem unangemeldeten Auto fährt, weiß ich nicht, mehr als Geldstrafe sollte aber nicht sein.

-D

MrSchmock 
Fragesteller
 14.06.2015, 04:24

Hinzuzufügen ist, dass der Beifahrer etwa 0,2 Promille mehr im Blut hätte als der der Fahrer.

Macht das einen Unterschied aus?

Ebenfalls würde es mich interessieren wie es denn mit dem Führerschein des Beifahrer aussieht?

TheDanzinger  14.06.2015, 04:26
@MrSchmock

Hallo MrSchmock!

Ich weiß nicht, ob im Falle des Beifahrers der Alkoholspiegel einen so großen Wert wiederspiegelt. Eigentlich darf der Beifahrer trinken was er will, aber da in einem unangemeldetem Auto gefahren wurde, könnte er trotzdem belangt werden, da die Fahrt an sich schon illegal war. 

MrSchmock 
Fragesteller
 14.06.2015, 04:31
@TheDanzinger

Aber eigentlich:mehr Alkohol im Blut=Mehr unzurechnungsfähig 

Ronox  14.06.2015, 04:30

Seit wann gibt es den Straftatbestand "fahrlässiges Verhalten"?

TheDanzinger  19.06.2015, 21:21
@Ronox

Naja, gibt es. Freund von mir musste wegen so etwas Strafe zahlen.

Das hängt davon ab, wie betrunken der Beifahrer war (ich nehme mal an, Du sprichst von Dir). Wenn ihm Blut abgenommen wurde und er hatte nicht allzu viel Promille, wusste er, dass er eine Straftat begeht, wenn er sich in ein Auto setzt, das nicht angemeldet ist. Warst Du sturzbesoffen, warst Du nicht zurechnungsfähig. Ob das strafrechtliche Folgen hat, hängt vom Richter ab. Gruß Lilo

Hast du BF17?

Dann darf der Beifahrer grundsätzlich nicht betrunken sein. Die Führerscheinstelle hätte im Trunkenheitsfall des Beifahrers, der Begleiter ist, zu prüfen, ob dir die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Betrunkene Begleitperson kostet den Fahrer zusätzlich 35.- EURO Verwarnugsgeld, da eine Auflage nicht beachtet wurde (Begleiter darf nicht betrunken sein nach § 48a Abs. 6 FeV)

Allein durch die Tatsache, dass der Beifahrer betrunken ist, macht er sich nicht strafbar.

Denkbar wäre höchstens eine Anstiftung zur Trunkenheit im Verkehr bzw. zum Fahren ohne Versicherungsschutz (vermute ich, wenn das Auto nicht zugelassen ist), wenn er den Fahrer vorher dazu aufgefordert hat. Das muss man ihm aber erst nachweisen können, was schwierig wird, wenn sich der Beschuldigte nicht verplappert.