Geschwindigkeitsbegrenzung in Kombination mir Gefahrenzeichen
Liebes Volk, hier mal eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten unter euch.
Folgender Sachverhalt: Auf einer Landstraße herrscht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Vor einer Kurve steht ein kombiniertes Verkehrszeichen aus Zeichen 274-56 (Höchstgeschwindigkeit 60) und Gefahrenzeichen 103-10 (Kurve links). Nach ungefähr 700-800 m folgt eine Rechtskurve ohne jegle Beschilderung. Welche Höchstgeschwindigkeit gilt nach der Linkskurve und in welchem STVO-Paragrafen finde ich den entsprechenden Text?
Wenn ich von diesem OLG-Urteil ausgehe, dürften sich das Zeichen 274 hier nur unmittelbar auf die Kurve beziehen: http://www.burhoff.de/rspr/texte/k_00037.htm
Wer kennt sich aus?
Dank und Gruß
3 Antworten
Ich habe diese Seite gefunden, wo klargestellt wird, dass das Verbotszeichen in Kombination mit einem Gefahrenzeichen solange gilt, bis sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.
Allerding steht da auch:
Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich.
http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php
Hier scheint es also Auslegungsspielraum zu geben, der geradezu nach einem Anwalt schreit.
Ja, das habe ich auch gelesen. Das steht aber m.E. im Widerspruch zum o.g. OLG-Urteil.
Na mal schauen, was im Bußgeldbescheid steht. :-)
So - ich hab's nun schriftlich von einer Behörde - also einigermaßen rechtsverbindlich:
Unmittelbar nach der Kurve sind wieder 80 km/h erlaubt.
P.S.: Deren Preise für minderwertige Schwarz-weiß-Fotografien halte ich übrigens für reichlich überzogen.
Deren Preise für minderwertige Dienstleistungen sind generell maßlos überzogen.
Genau, Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kombination mit Gefahrenkennzeichen gelten nur solange bis die Gefahr (hier die Kurve) vorüber ist. Wären die Zeichen getrennt, dann würde auch nach der Kurve Tempo 60 gelten bis es später wieder aufgehoben wird...
genau so ist es