Geschwindigkeitsbegrenzung in Kombination mir Gefahrenzeichen

3 Antworten

Ich habe diese Seite gefunden, wo klargestellt wird, dass das Verbotszeichen in Kombination mit einem Gefahrenzeichen solange gilt, bis sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Allerding steht da auch:

Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich.

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php

Hier scheint es also Auslegungsspielraum zu geben, der geradezu nach einem Anwalt schreit.

FloydPepper 
Fragesteller
 03.08.2014, 15:49

Ja, das habe ich auch gelesen. Das steht aber m.E. im Widerspruch zum o.g. OLG-Urteil.

Na mal schauen, was im Bußgeldbescheid steht. :-)

So - ich hab's nun schriftlich von einer Behörde - also einigermaßen rechtsverbindlich:

Unmittelbar nach der Kurve sind wieder 80 km/h erlaubt.

P.S.: Deren Preise für minderwertige Schwarz-weiß-Fotografien halte ich übrigens für reichlich überzogen.

PeVau  29.08.2014, 13:44

Deren Preise für minderwertige Dienstleistungen sind generell maßlos überzogen.

Genau, Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kombination mit Gefahrenkennzeichen gelten nur solange bis die Gefahr (hier die Kurve) vorüber ist. Wären die Zeichen getrennt, dann würde auch nach der Kurve Tempo 60 gelten bis es später wieder aufgehoben wird...

brzkrafaffel  03.08.2014, 15:04

genau so ist es