Gemeinschaft Sat Anlagen. Alle jahre 60€ in der Nebenkostenabrechnung

4 Antworten

Wenn die Kosten einer Gemeinschaftsantennenanlage vertraglich vereinbart sind mußt Du sie zahlen. Ob Du sie nutzt oder nicht wolltest ist völlig wurscht.

MosqitoKiller  28.05.2013, 12:42

Die BETRIEBSkosten, aber nicht die Installationskosten oder eine Nutzungsgebühr...

Und welche Betriebskosten in Höhe von 60 Euro für eine SAT-Anlage anfallen, würde ich gerne mal wissen...

anitari  28.05.2013, 13:00
@MosqitoKiller

Ich meinte natürlich Betriebskosten.

Steht im Mietvertrag eine Antennengebühr, dann können die Investitions- und Wartungskosten über diese Gebühr auf die Mieter umgelegt werden. 60 € im Jahr sind 5 € pro Monat. 5 € pro Monat sind im Allgemeinen niedriger als die Gebühr für Kabelfernsehen. Dabei bekommt man über SAT in der Regel viel mehr Sender rein.

Eine umfangreiche Satellitenanlage ist nicht das gleiche, wie eine Sanitärinstallation, denn eine Wohnung "funktioniert" nicht ohne Sanitär, aber sie "funktioniert" ohne TV. Und für TV-Empfang gibt es mittlerweile verschiedene Möglichkeiten.

Wenn Du meinst, dass es für 720 € eine SAT-Anlage gibt, die 12 Parteien versorgt, täuschst Du Dich sehr. Die Anlage mußte durch einen Fachbetrieb mit Qualitätskomponenten errichtet werden und da wird es gleich mal richtig teuer. Dann erwarten alle Bewohner, dass die Anlage zuverlässig funktioniert. Dazu müssen immer wieder mal Instandsetzungen, Austausch von Teilen etc. durchgeführt werden. Auch das kostet. Dafür wird eben laufend die Antennengebühr bezahlt.

Wenn Du meinst, die 5 € pro Monat wären zu hoch, müßtest Du ggf. klagen und Dich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot berufen. Ich nehme an, dass die Hausverwaltung eine Kalkulation vorlegen kann, die den Betrag in dieser Höhe als gerechtfertigt nachweist.

Versuchen kannst Du es mal.

Ich bezahle für Kabelfernsehen monatlich 10€ und habe lange nicht so viele Sender - die kosten zusätzlich nochmal 10€ Da bist du noch gut bedient :-)

  1. Installationskosten hat nicht der Mieter zu tragen...

  2. Eine darauf basierende Nutzungsgebühr gibt es nur, wenn dies auch vertraglich vereinbart wurde...

  3. Eine solche Nutzungsgebühr hat nichts in einer Nebenkostenabrechnung zu suchen...

  4. Nebenkosten sind nur zu zahlen, wenn dies auch vertraglich vereinbart ist...

  5. Der Mieter hat als Nebenkosten nur laufende Betriebskosten zu zahlen, mehr nicht...

All diese Punkte solltest Du dringend prüfen, das ist so nicht i.O. ...