Sat Anlage trotz Kabelanschluss?

6 Antworten

Auch wenn es schon Schüsseln gibt, kann Dein Vermieter Dir das Anbringen einer Schüssel am Balkon (Geländer oder Wand) verbieten.

Was er aber keinesfalls verbieten kann, ist eine mobile Antenne, denn er könnte zwar noch verbieten, Abfall oder Fahrräder auf dem Balkon zu lagern, aber aus ganz anderen Gründen.

Er kann Dir aber nicht verbieten, einen Tisch Deiner Wahl, Stühle Deiner Wahl, Wäscheständer, Staubsauger, Besen und verschiedenes mehr auf den Balkon zu stellen. Somit kann er auch nicht verbieten, dass Du eine SAT-Antenne mit Standfuß aufstellst. Es muss nicht eine dieser runden, sehr ausladenden Schüsseln sein, die auch noch viel Platz weg nehmen. Es gibt formschöne kleine, z. B. viereckige Teile, die auch hochleistungsfähig sind und gegen die Dein Vermieter keinesfalls was einwenden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Aber andere haben doch auch" ist Kindergartensprache und diese Begründung wird in einem Rechtsstreit nicht standhalten.

Der Vermieter stellt Dir einen Kabelanschluss zur Verfügung. Daß Du ein Problem mit Unity Media hast, ist nicht sein Verschulden.

Der Vermieter hat seiner Pflicht Genüge getan (er stellt Dir einen Kabelanschluss zur Verfügung) und kann somit das Aufstellen einer SAT-Anlage verweigern. Auch wenn andere Hausbewohner dies genehmigt bekommen haben, ergibt sich daraus kein Anspruch für Dich.

Elfi63 
Fragesteller
 12.07.2018, 12:31

Es geht darum mein Recht auf Informationen zu bekommen. Da Unitymedia hier das Monopol hat, bekomme ich es auch nicht von anderen Anbietern. TV von Unitymedia ist auch nicht immer zu empfangen,was laut Unitymedia immer an meinem TV Kabel liegt,trotz ewigen neu Kauf von Kabeln. Kann ein Geschäft mit den Kabeln eröffnen.

stefan1531  12.07.2018, 12:55
@Elfi63
Es geht darum mein Recht auf Informationen zu bekommen.

Hast Du doch. Es liegt ein Kabelanschluss in der Wohnung. Ein "Recht auf Fernsehen" gibt es nicht. Kannst ja auch Radio hören

Elfi63 
Fragesteller
 12.07.2018, 13:13
@stefan1531

Kann ich auch nicht,da kein Empfang.

stefan1531  12.07.2018, 13:16
@Elfi63

Komisch, ich lese von Dir immer nur, was nicht geht. Vielleicht solltest Du einfach umziehen.

Elfi63 
Fragesteller
 12.07.2018, 18:12
@stefan1531

Guter tip. Solltest du eine gleichwertige Wohnung haben,sofort.

Wenn der Vermieter absolut nicht will, bleibt dir die Möglichkeit, eine mobile Satschüssel auf den Balkon zu stellen.

Dagegen kann er nichts machen.

DietmarBakel  12.07.2018, 11:56

Hab ich auch gedacht - iss aber so nicht richtig.

DietmarBakel  13.07.2018, 13:01
@LeChuck01

(Ich selbst habe auch eine "Mobile" auf meinem Balkon stehen.)

Nun ich habe so wie Du auch gedacht, aber noch einmal recherchiert.

Der Vermieter kann auf dem "ästhetische Ansehen" seiner Immobilie bestehen. Wie immer das definiert sein mag.

Eine richtige Rechtsnorm oder wie das heißt gibt es da aber nicht. Es läuft dann wohl auf einen Streit vor Gericht hinaus und dort gibt es dann eine "Einzelfallentscheidung".

Da haben wohl schon Vermieter wie auch viele Mieter den Prozess für sich entscheiden können.

(Meine ist "unsichtbar" angebracht. Wahrscheinlich hätte ich gute Chancen. Hängt das Teil am Schirmständer und halb über die Balkonbrüstung, dann ... wird es für den Mieter schon riskanter. So lese ich das. )

LeChuck01  13.07.2018, 13:05
@DietmarBakel

Das ist korrekt, die mobile Anlage sollte nicht omnipräsent sein.

DietmarBakel  13.07.2018, 13:10
@LeChuck01

Danke (?) - für das Wort "omnipräsent". Habe ich schon Jahre nicht mehr in meinem aktiven Wortschatz. Man wird alt :-(

Kommunikation und mehr lesen hilft :-)

Die Begründung hat er sich offen gelassen. Schlecht.

Wenn Du jetzt eine mobile Anlage aufstellst, könnte er immer noch die Ästhetik ins Felde führen und den Rückbau verlangen.

Käme es zum Streit, dann wird es wohl eine Einzelfallentscheidung geben.

Elfi63 
Fragesteller
 12.07.2018, 12:03

Wie schon geschrieben,es befinden sich ja schon Schüsseln an Balkonen. Auf meiner Seite 3 Stück.

DietmarBakel  12.07.2018, 12:18
@Elfi63

Dein Vermieter ist schon ein freier Mensch.

Er muss mit Dir nicht diskutieren, wenn er nicht will.

Warum er das eine duldet (oder gar vertraglich eingeräumt hat) oder eben bei Dir nicht ist "sein Ding". Er ist Dir gegenüber nicht "Rechenschafftspflichtig". Es stört ihn halt.

Ob das Ausmaß der Störung eine Unterlassung rechtfertigt, kannst Du gerichtlich feststellen lassen. Mit allem Zick und Zack. Im Komplettpaket (Risikoabwägung).

Wahrscheinlich ist die Beendigung des Streites mit der unitymedia die vernünftigste aller Deiner Alternativen.

versuch es mal hiermit: http://www.dvb-t2hd.de/

Elfi63 
Fragesteller
 12.07.2018, 11:53

Hatte mal eine zum ausprobieren,aber keinen Empfang.

Biberchen  12.07.2018, 11:55
@Elfi63

schau mal ins Internet, das Netz wird ja auch ständig erweitert, vielleicht hast du jetzt tollen Empfang :-)

Elfi63 
Fragesteller
 12.07.2018, 11:57
@Biberchen

Hab ja Internet TV, aber läuft nicht durch gehend. Stockt mehr als das es läuft. Nervt nur noch.