Gebühr für Überweisung des Hausgeldes zulässig?
Wir besitzen seit kurzem eine Eigentumswohnung. Für die Zahlung des monatlichen Hausgeldes schlug die Hausverwaltung vor, die Beträge per Lastschrift von unserem Konto einzuziehen. Diesem haben wir zugestimmt. Da die Hausverwaltung ohne Vorankündigung höhere Beträge gebucht hat, haben wir die Einzugsermächtigung widerrufen und mitgeteilt, dass wir das Hausgeld jeden Monat überweisen werden. Daraufhin erhielten wir nun eine Preisliste der Hausverwaltung, in der steht: "Für zusätzliche Aufwendungen auf Grund der Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren werden dem nichtteilnehmenden Eigentümer direkte Kosten in Höhe von 1,50 Euro pro Monat in Rechnung gestellt." Ist diese Gebühr zulässig?
3 Antworten
Das ist zulässig. Die Hausverwaltung hat einen höheren Aufwand, die eingegangenen Überweisungen manuell zu kontrollieren.
Du solltest besser klären, warum höhere Beträge abgebucht wurden. Vielleicht wurde das in der letzten Versammlung beschlossen und sollte aufgrund dessen bekannt sein. Der Fehler läge dann auf eurer Seite.
Was? Ich überweise per Dauerauftrag.
Ich würde mich schriftlich beschweren und weigern. Das mit dem Dauerauftrag ist doch kein Mehr-Aufwand!
Warum sollte sowas unzulässig sein?