Garantie/Gewährleistung auf Dienstleistungen, wenn das Problem noch weiterhin besteht (Heizung verliert Wasserdruck)?

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Wichtig ist hier, dass sowohl die Reklamation samt Fehlerbeschreibung und Datum auf Basis der gesetzlichen Mängelhaftung schriftlich erfolgen, um das später auch nachweisen zu können. Der Reparaturbericht gibt nur wieder, was gemacht wurde, nicht was beauftragt wurde. Auch bei Auftragsformularen wäre ich vorsichtig (immer auch das o. g. Reklamationsschreiben erwähnen).

Typischerweise wird die teuerste Rechnung bezahlt, soweit die dahinterstehende Leistung nicht offensichlich wenig zielführend war. Daher auch immer einen maximalen Betrag vorgeben oder gleich komplett einfordern, dass vor Entstehung der Kosten diese genannt werden müssen.

Solange es nicht repariert ist auch nichts zahlen.

Visionaire 
Fragesteller
 12.11.2016, 14:04

Moin,

mittlerweile haben wir im Haus 14 Grad, meine jüngeren Schwestern sind schon bei ihren Freunden untergekommen, ich habe Zeit noch etwas dazu zu schreiben (da nun auch die Rechnung für den 2. Einsatz vorliegt, der dritte folgt noch):


- der Auftrag erfolgte telefonisch ("Druck wird nicht gehalten, brauchen Hilfe")

- erste Rechnung: 48 €, "Ausdehnungsgefäß aufgepumpt", Kosten setzen sich zusammen aus Monteur 40 €, Fahrkostenanteil 8 €).

- zweite Rechnung (Einsatz 1 Woche später, weil immer noch Druck verloren wird): 188 € "Ausdehnungsgefäß neu gesetzt", Kosten setzen sich zusammen aus obigen Kosten + diverse Kleinteile aus Cu, MAG Halter und MAG 25 L

- dies hat ebenfalls nicht geholfen (das Ausdehnungsgefäß war sicherlich bereits vorher OK bei uns). Am nächten Tag rief mein Vater an, dass das Problem noch immer besteht, am Telefon gesagt bekommen, dass dann wohl eine Verbindung wo aufgebrochen sei. 2 Tage später war die Firma dann wieder da, haben wohl den Heizkreislauf vom System genommen und festgestellt, dass tatsächlich iwo im Kreislauf Wasser verloren geht -> Fall für Versicherung.

- Versicherung angerufen, die schicken nun jemanden, der sich das mit einer Wärmesuchkamera (oder sowas) anschaut, aber erst am kommenden Donnerstag, d.h. eine Woche ohne jegliche Möglichkeit zu heizen.

- die Rechnung für den dritten Einsatz der "Sanitär und Heizung"-Firma liegt noch nicht vor.


Unser Problem mit den Rechnungen bleibt irgendwie. Natürlich hätten sie als Fachleute beim ersten Besuch schon eigentlich rausfinden müssen, dass Wasser im Kreislauf verloren geht, sodass alle anderen Schritte nun unnütz gewesen sind. Aber sie werden argumentieren, dass sie ja jedes mal etwas gemacht haben und dadurch Kosten (Ausdehnungsgefäß, Arbeitsstunden und so) entstanden sind.

Ich als Laie denke mir, dass nur der dritte Besuch sinnvoll war und mein Vater nur diesen bezahlen müsste. Das werden sie wohl nicht einsehen. Repariert ist bisher ja auch noch nichts, da es nun vlt. ein Versicherungsfall sein wird (oder trägt dann die Versicherung die Kosten für die Besuche?).


Lg

Irina

Ifm001  14.11.2016, 07:20
@Visionaire

So wirklich wirst Du hier keine befriedigende Antwort erhalten, da sich dafür eine Fachmann/Gutachter anschauen müsste, ob das fachliche Vorgehen bel der Fehleranalyse korrekt war. Bei einer Reparatur geht es meistens eher um Wahrscheinlichkeiten. "Try and Error" ist die häufigste Analysemethode.

Ihr könntet den Fachmann der Versicherung UNAUFFÄLLIG ausfragen, was er von den Reparaturversuchen hält. Je nach Versicherungsvertrag kann es sein, dass die Versuche auch von dieser zu tragen sind. Bei den Temperaturen braucht ihr übrigens auch nicht warten, bis da wer zum messen (oder was auch immer) kommt.

Da ich vermute, dass das in einem "Ping Ping" zwischen Versicherung und Heizungsmonteur hinausläuft und die Zeit drängt, würde ich mich mal an eurer Stelle bei der Verbraucherzentrale beraten lassen und durch die - je nach Gesprächsverlauf - auch ggf. vertreten lassen (kostet kleines Geld)

Ifm001  14.11.2016, 07:26
@Ifm001

Da ihr nur telefonisch beauftragt habt ... was habt ihr denn laut Reparaturauftrag in Auftrag gegeben.

nun ich würde falls 3 Rechnungen kommen dort anrufen und fragen warum ihr die ersten 2 bezahlen sollt da da nicht repariert sondern gepfuscht wurde.
Zu ihnen sagen dass sie die ersten 2 Einsätze detailiert beschreiben sollen was da gemacht wurde denn eine ordendliche Firma hätte die Reparatur nach erstem Einsatz erledigt.
Ansonsten ihnen mitteilen dass ihr mit den Rechnungen wenn sie auf Zahlungen bestehen zum Rechtsanwalt geht und Klage einreicht

den hätte ich beim 3ten Mal schon nicht mehr ins Haus gelassen und zahlen würde ich nur einen Besuch, denn das scheint kein Fachbetrieb zu sein, sondern eine Abzocker-Pfuschfirma.

Hatten mal einen fast ähnlichen Fall. Rief eine Heizungsfirma weil Anlage Brennerstörungen machte.

Der Mann kam, fing an zu pfuschen, sorgte anstatt die Brennerstörung zu beseitigen zwei mal für Stromausfall im Haus. Deswegen warf ich den sofort raus, unterschrieb keinen Arbeitszettel und zahlte nur ein Drittel der Rechnung.

Dein Pfuscher hatte ein mal die Chance auf Nachbesserung, bei seinem 2ten Besuch! Machte dann aber auch nur Murks, folglich käme mir die Firma nicht mehr ins Haus und zahlen würde ich nur eine einzige Rechnung, einen einzigen Besuch.

Ifm001  14.11.2016, 07:24

Rechtlich sind zwei Nachbeseerungsversuche zu ermöglichen.

realistir  14.11.2016, 08:57
@Ifm001

theoretisch. D.h. wenn die Firma auf Nachbesserung besteht, nur dann. Und dann noch nicht, wenn die Firma schon beim ersten male nachweislich gepfuscht hat.

Der Chef dieser Firma hat nicht auf Nachbesserung bestanden!
Außerdem sprach ich mit dem vor Ort, d.h. in seinem Betrieb und erklärte, ich habe das Problem schon selbst behoben und wenn ich das tun konnte, hätte sein Facharbeiter das bereits beim ersten Versuch auch tun können.

im ändefeckt läufts auf einen Rechtsanwalt hinaus schriftlich reklamieren ich frage mich was das für eine Heizungsbau Firma ist