Finanzamt als Dienstleistung gsbehörde?

4 Antworten

Grundsätzlich lässt sich die öffentliche Verwaltung in zwei Bereiche teilen; Eingriffsverwaltung oder Leistungsverwaltung. Diese Aufteilung scheint Dir bekannt zu sein.

Das Finanzamt ist die ausführende Behörde für die Steuergesetze. Sie ist damit die Eingriffsverwaltung par exellence, denn das Finanzamt greift vermutlich in das Leben von mehr Personen ein, als Justiz, Polizei und Zoll zusammen.

Welche Leistungen verwaltet den das Finanzamt? Gar keine.

Die Anträge auf Veranlagung, wenn zu viele Steuern einbehalten wurden, sind keine Leistungsanträge, sondern sie sind Rückerstattungsanträge um bereits geschehene Eingriffe abzumilden.

Das Finanzamt ist also eine 100%ige Eingriffsbehörde.

lesterb42  20.11.2019, 15:19
Welche Leistungen verwaltet den das Finanzamt? Gar keine.

Kinderfreibeträge statt Kindergeld? Früher gabe es Zonenrandförderung, Investitionszulage und Eigenheimzulage. Es ist nicht auszuschließe, dass auch zukünftig Aufgaben auf die Finanzämter zukommen, die in Leitungen bestehen.

Zugegeben sind das Ausnahen, die dann aber doch an deinen 100 % kratzen.

Meandor  21.11.2019, 09:40
@lesterb42

Das Finanzamt macht nur die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag und fordert im Zweifel Kindergeld zurück.

Klar, Eigenheimzulagen, Investitionszulage, sind eigentlich typische Beispiele für Leistungsverwaltung; die deshalb bei der Steuerverwaltung auch komplett falsch waren.

Auch die Ideen, was das Finanzamt jetzt prüfen soll, im Hinblick auf völlig fachfremde Aufgaben, ist der völlig falsch weg.

Die Finanzämter sind im Hinblick auf ihre eigentliche Aufgaben personell schon dünn besetzt und technisch kann man von Unterstützung nicht sprechen.

lesterb42  21.11.2019, 11:29
@Meandor
die deshalb bei der Steuerverwaltung auch komplett falsch waren.

Naja, mit den Unterlagen zu den Subventionen waren die Bediensteten schon vertraut. Vorgänger der Eigenheimzulage waren §§ 10e und 7b EStG als steuerrechtliche Vorschriften. Insoweit hatte das seine Berechtigung. Beim Baukindergeld hat der Gesetzgeber systemkonform eine andere Behörde bestimmt.

Meandor  21.11.2019, 11:36
@lesterb42

10e, 7b und Eigenheimzulage kenne ich noch aus meiner Anfangszeit. 10e und 7b waren direkt Steuervergünstigung.

Die Eigenheimzulage war einerseits ein Schritt in die richtige Richtung; wenn man etwas fördern will, dann durch einen direkten Zuschuss und nicht eine Verminderung von Abgaben. Aber die Verteilung von direkten Zuschüssen war eigentlich keine Aufgabe der Finanzbehörden; die traditionelle Aufgabe ist die Steuererhebung.

Allerdings war die EigZul ein Selbstläufer. Ein Mal bearbeitet liefen die sieben Folgejahre von selbst; lediglich die 10i Kosten mussten geprüft und der GdE überwacht werden, was im Großteil der Fälle automatisch geschah.

Ich sehe das Finanzamt eher als eine Eingriffsbehörde. Natürlich ist es notwendig, dass ein Amt überprüft, ob alles rechtens ist und die Steuern gezahlt werden. Aber das Ganze ist teilweise sehr kompliziert, da brauchen viele einen Steuerberater, weil sie nicht mehr durchblicken. Auch gibt es sofort übertriebenen Ärger, wenn man mal was falsch macht oder auch nur einen Tag später zahlt. Hat man aber Geld vom Finanzamt zu kriegen, dauert das Monate.

Als Dienstleistungsunternehmen sehe ich das Finanzamt nicht, denn es erbringt ja keine Dienstleistung dem Bürger gegenüber, sondern der Bürger muss diese dem Finanzamt gegenüber erbringen.

Stefan1248  20.11.2019, 13:05

Das das Steuerrecht kompliziert ist liegt aber nicht am Finanzamt. Die müssen es nur, genau wie wir, anwenden

PatrickLassan  20.11.2019, 13:07
Auch gibt es sofort übertriebenen Ärger, wenn man mal was falsch macht oder auch nur einen Tag später zahlt.

Bei verspäteter Zahlung entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge, allerdings gibt es eine Schonfrist von drei Tagen,§ 240 Abgabenordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html

Hat man aber Geld vom Finanzamt zu kriegen, dauert das Monate.

Nachzahlungen aufgrund eines Steuerbescheid sind erst einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids fällig.

Bei einer Erstattung aufgrund eines Steuerbescheid erfolgt die Überweisung in der Regel am selben Tag, an dem der Steuerbscheid zur Post geht.

Katze446  20.11.2019, 13:16
@PatrickLassan

Nachzahlungen nach einem Monat? Sorry, aber darauf müssen mein Mann und ich jedes Jahr 5 - 9 Monate warten, kommt drauf an.

Den übertriebenen Ärger hat mein Vater gerade mit dem Finanzamt, wegen einer Lapalie:

Er regelt die Bankgeschäfte seiner alten und kranken Mutter (meiner Oma), die im Altersheim ist. Sie musste 400 Euro an das Finanzamt zahlen, doch die Überweisung klappte nicht, weil die Kontovollmacht meines Vaters erneuert werden musste, worüber er nicht informiert war. Er ging sofort zur Bank, um das zu regeln und musste es neu von meiner Oma unterschreiben lassen. Dadurch kam das Geld erst 2-3 Tage später beim Finanzamt an und schon hatte er Ärger mit denen.

Man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher, nur weil man mal einen kleinen Fehler gemacht hat

Stefan1248  20.11.2019, 13:34
@Katze446

Das es ein paar Monate dauert bis der Bescheid da ist, ist normal. Dann aber kommt das Geld sofort. Wenn du zahlen musst hast du dagegen einen Monat Zeit.

Wegen der Oma: beschreibe woran das lag, und beantrage das der säumniszuschlag aus billigkeitsgründen erlassen wird und lege ein sepa Lastschrift Mandat dabei. Wenn die sonst immer pünktlich gezahlt hat wird dem zu 99% entsprochen und das Geld erstattet.

Katze446  20.11.2019, 14:04
@Stefan1248

Vielen Dank, sehr gute und informative Antwort

Ein bisschen von beidem.

Einerseits ist der Vollzug zum Steuerzahlen natürlich ein Eingriff.

andererseits kann man mit den meisten Beamten vernünftig reden. In aller Regel ist da eine gute „Zusammenarbeit“ möglich. Letztendlich wollen ja beide Seiten das die Steuern in der richtigen Höhe gezahlt werden.

und wenn man bescheinigen ö.ä. Vom Finanzamt benötigt werden geht das in der Regel auch schnell und unkompliziert

Eingriffsbehörde.

Es zwingt mich zu Abgaben.