Gabione auf als Grenzmauer für Reihenhaus in NRW?
Hallo zusammen!
Wir sind Reihenendhausbesitzer und würden gern eine ca 6m lang und 1,8 bis 2m hohe Gabione als Grenzmauer aufstellen. Sie soll als Schutz der Privatsphäre für beide Seiten und als Lärmschutz für unseren Nachbarn dienen, da wir ein kleines Kind haben, das unseren Garten gerne nutzt.
Da die Vergangenheit jedoch gezeigt hat, dass unser Nachbarn schier gegen alles was sich verändert eine Antipathie entwickelt möchten wir eure Meinung dazu hören.
Baurechtlich scheint es kein Problem zu geben (Bauamt befragt) etwas schwammig sieht es jedoch beim Nachbarschaftsrecht aus.
Danke vorab für eure Einschätzungen.
Best Grüße aus dem Ruhrgebiet
2 Antworten
etwas schwammig sieht es jedoch beim Nachbarschaftsrecht aus.
aha.. und was heisst das jetzt? woher sollen wir euer nachbarrecht kennen?
dann solltest du einen fachanwalt und kein laienforum fragen.
Das Nachbarrecht ist schwammig, weil die Unendlichkeit der möglichen Konstellationen nicht regelbar ist und der Gesetzgeber möchte, dass sich die Nachbarn einigen. Nur wenn dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, kommen die Regelungen im Nachbarrecht zum Tragen. Und wenn dein Nachbar die Gabione nicht will, wird er sich vermutlich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen können, es sei denn, alle anderen Nachbarn haben auch eine entsprechend hohe Gabionenwand, so dass Ortsüblichkeit unterstellt werden kann.
Wie sieht denn die derzeitige Einfriedung aus? Habt ihr schon mit dem Nachbarn gesprochen? Zunächst sollte in einem offenen, freundlichen, persönlichen Gespräch euer Plan besprochen werden, dem Nachbarn ausführlich Gelegenheit zum Äußern von Bedenken gegeben werden, die ihr auch ernst nehmen solltet. Immerhin habt ihr ein Reihenendhaus. Sein Grundstück ist vermutlich viel schmaler als eures, so dass eine 2m Gabione schon recht bedrohlich wirken kann.
Wenn er gegen alles ist, kannst Du es natürlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Eine mögliche schlechte Lösung: Du wartest bis er in Urlaub fährt und stellst ihn vor vollendete Tatsachen. Dann muss er Dich verklagen. Bis eine Entscheidung fällt, kannst Du Dich ein paar Jahre an deiner Gabione erfreuen.
Gemeint ist damit das Nachbarschaftsrecht NRW, das für den Laien nicht wirklich einfache Kost ist.