Fremdwährungsverbindlichkeiten HGB Laufzeit unter 1 Jahr unter Zugangswert bilanzieren?
Wenn Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Laufzeit von weniger als 1 Jahr haben sind sie zum Wechselkurs am Bilanzstichtag anzugeben. Gilt die sich wenn der Wert kleine ist als die Ursprüngliche Zugangsbewertung? Eigentlich darf man ja nicht darunter gehen.
1 Antwort
Wenn es um die handelsrechtliche Bilanzierung geht, so ist es meines Wissens unproblematisch, wenn man den Kurs zum Bilanzstichtag erfasst, auch wenn dieser gesunken ist. Problematisch sind eher zu hohe Bewertungen. Für kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten sind Ausnahmen von bilanzrechtlichen Grundsätzen vorgesehen, 256a HGB.