Fremdwährungsverbindlichkeiten HGB Laufzeit unter 1 Jahr unter Zugangswert bilanzieren?

1 Antwort

Wenn es um die handelsrechtliche Bilanzierung geht, so ist es meines Wissens unproblematisch, wenn man den Kurs zum Bilanzstichtag erfasst, auch wenn dieser gesunken ist. Problematisch sind eher zu hohe Bewertungen. Für kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten sind Ausnahmen von bilanzrechtlichen Grundsätzen vorgesehen, 256a HGB.