Jahresabschluss - Mögliche Steuernachzahlung - Rückstellung bilden?
Aufgrund der zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführten steuerlichen Betriebsprü- fung ergeben sich für die Jahre 2013 bis 2015 voraussichtliche Gewerbe- und Kör- perschaftsteuer-Nachzahlungen von rd. x Mio €. Dies wurden dem Unternehmen vom Betriebsprüfer bereits im Mai 2017 mitgeteilt. Berichtigte Steuerbescheide vom Finanzamt sind bis zum Bilanzstichtag noch nicht eingegangen.
Müssen in diesem Fall (zum Bilanzstichtag in 2017) Rückstellungen gebildet werden oder reicht das Abwarten bis zum Eintreffen der Steuerbescheide?
3 Antworten
wenn im Mai 2017 die BP abgeschlossen wurde, liegen mit Sicherheit bereits neue Steuerbescheide vor ....
die Änderungen durch die BP sind in der nächst folgenden Bilanz anzupassen, dann sind die Rückstellungen für die Steuern bereits enthalten.
byhteway:
ob diese Rückstellung gebildet wird oder nicht ist steuerlich egal! da sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gehört
Zum Bericht über die steuerliche Außenprüfung gehört auch eine Prüferbilanz auf den Abschlusszeitpunkt des Prüfungszeitraumes einschließlich der Rückstellungen für Steuern.
Die Änderungen gegenüber dem Jahresabschluss werden in dem nächsten offenen Abschluss erfolgsneutral eingebucht.
Natürlich müssen Rückstellungen gebildet werden.
Mach es doch einfach und warte ab, was passiert.
Kann ich dies wie folgt begründen?
Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.