Müssen nicht börsennotierte AGs ihren Jahresabschluss prüfen lassen?

2 Antworten

Die Prüfungspflicht gilt auch für börsennotierte AG. Das hat mit der Börsennotierung nichts zu tun. Der 316 gilt ja für Kapitalgesellschaften, also nicht nur für AGs

Luluu456 
Fragesteller
 05.05.2020, 15:34

du meinst sie gilt auch für NICHT börsennotierte AGs oder?

Traveller24  05.05.2020, 15:35
@Luluu456

Ja. das meinte ich.

Luluu456 
Fragesteller
 05.05.2020, 15:36

Vielen Dank! Du weißt nicht noch zufällig aus dem Stegreif ob sich etwas an der Prüfung zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen unterscheidet oder?

uni1234  05.05.2020, 15:41
@Luluu456

für börsennotierte Gesellschaften gibt es natürlich andere/weitergehende Vorschriften, siehe § 317 Abs. 3a HGB.

Der Wortlaut des § 316 Abs. 1 HGB ist ja relativ eindeutig. Erstens gibt es keine Differenzierung zwischen börsennotierten und nicht-börsennotierten AGs. Zweitens gilt die Prüfungspflicht nur für mindestens mittelgroße Kapitalgesellschaften.