Freie Tage beim Minijob, hat jemand Ratschläge?

2 Antworten

aber ich will Das nicht mehr. Wenn ich selbst kündige, bekomme ich ja eine Sperre vom Amt 

Dann geh in der freien Zeit einfach nicht mehr ans Telefon und warte ab, ob das eine Kündigung des ArbG zur Folge hat. Dann gibt es zumindest keine Sperre.

Rufbereitschaft muss vertraglich vereinbart und bezahlt werden. Ansonsten ist Freizeit eben Freizeit und der ArbN muss nicht erreichbar und auch nicht arbeitsbereit Gewehr bei Fuß stehen.

Dienstpläne sind verbindlich. Darüber hinaus kann der ArbN nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn er nicht selber auch damit einverstanden ist.

Bei Arbeit auf Abruf muss mind. 4 Tage im voraus angekündigt werden, wann der Einsatz stattfinden soll. Teilzeit- und Befristungsgesetz.

rotbuschtee 
Fragesteller
 08.11.2013, 21:37

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe Heute mein Telefon ausgestellt um nicht in Versuchung zukommen den Höhrer abzunehmen. Für mich ist es schwierig nein zu sagen, weil ich immer denke es ist super wichtig und die Welt geht unter wenn ich nicht komme. Das ist natürlich Quatsch und dumm. Aber so wie du es schreibst weiß ich, wir Aushilfen sind im Recht und können unsere Freizeit frei gestalten. Danke für Deine Antwort

Rede Mit dem Amt da ihr ausgebeutet werdet . Da Euer Chef Sich nicht an den arbeitsvertrag Hält Könt ihr ihn Einklagen Der Chef kann auch nur unter bestimmten umständen rufbereitschaft anordnen aber es hört sich nicht nach dem üblichen berufsgebaren an auch ihr habt ein recht auf privatspähre und famielären unternemen. kündiege auf keine fall selber lass dich kündiegen und verklagen dan spätesten deinen chef auf wiedereinstellung aber gehe auf jedem fall zum anwalt für arbeitnehmer oder falls in gewerkschaft dan dort einen termin ausmachen .

rotbuschtee 
Fragesteller
 08.11.2013, 19:53

Danke für die Antwort, man meint es gut und kommt wenn es brennt und schon meint die Arbeit das es so sein muss. Selber Kündigen werde ich nicht! Grüße von Rotbuschtee