Freie Tage beim Minijob, hat jemand Ratschläge?
Hallo zusammen,
ich arbeite im Minijob mit 86 Stunden. Das bedeutet ich habe manchmal ein paar Tage frei. Das sieht unser Chef aber nicht ein und ordnete an auf Rufbereitschaft zu sein. Wir finden das ist nicht gesetzlich, davon steht Nichts im Arbeitsvertrag. Wir fragten eine Stelle höher nach der neuen Anweisung, dort ist man der gleichen Meinung. Wir sind Aushilfen und das sagt das Wort schon, zum Aushelfen immer bereit! Jeden Monat bekommen wir einen Arbeitsplan mit festen Zeiten. Und wenn mal Not am Mann ist, sind wir die letzten die Nein sagen, sonder auch kommen. Nun wird es ausgenutzt. Die nächsten drei Tage habe ich frei und soll mich wieder nicht wegbewegen vom Telefon...aber ich will Das nicht mehr. Wenn ich selbst kündige, bekomme ich ja eine Sperre vom Amt :(( arbeite als Verkäuferaushilfe.... Danke schon mal für Eure Ratschläge !
2 Antworten
aber ich will Das nicht mehr. Wenn ich selbst kündige, bekomme ich ja eine Sperre vom Amt
Dann geh in der freien Zeit einfach nicht mehr ans Telefon und warte ab, ob das eine Kündigung des ArbG zur Folge hat. Dann gibt es zumindest keine Sperre.
Rufbereitschaft muss vertraglich vereinbart und bezahlt werden. Ansonsten ist Freizeit eben Freizeit und der ArbN muss nicht erreichbar und auch nicht arbeitsbereit Gewehr bei Fuß stehen.
Dienstpläne sind verbindlich. Darüber hinaus kann der ArbN nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn er nicht selber auch damit einverstanden ist.
Bei Arbeit auf Abruf muss mind. 4 Tage im voraus angekündigt werden, wann der Einsatz stattfinden soll. Teilzeit- und Befristungsgesetz.
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe Heute mein Telefon ausgestellt um nicht in Versuchung zukommen den Höhrer abzunehmen. Für mich ist es schwierig nein zu sagen, weil ich immer denke es ist super wichtig und die Welt geht unter wenn ich nicht komme. Das ist natürlich Quatsch und dumm. Aber so wie du es schreibst weiß ich, wir Aushilfen sind im Recht und können unsere Freizeit frei gestalten. Danke für Deine Antwort
Rede Mit dem Amt da ihr ausgebeutet werdet . Da Euer Chef Sich nicht an den arbeitsvertrag Hält Könt ihr ihn Einklagen Der Chef kann auch nur unter bestimmten umständen rufbereitschaft anordnen aber es hört sich nicht nach dem üblichen berufsgebaren an auch ihr habt ein recht auf privatspähre und famielären unternemen. kündiege auf keine fall selber lass dich kündiegen und verklagen dan spätesten deinen chef auf wiedereinstellung aber gehe auf jedem fall zum anwalt für arbeitnehmer oder falls in gewerkschaft dan dort einen termin ausmachen .
Danke für die Antwort, man meint es gut und kommt wenn es brennt und schon meint die Arbeit das es so sein muss. Selber Kündigen werde ich nicht! Grüße von Rotbuschtee