Minijob 450 € bezahlter urlaub?
Hallo ich habe einen Minijob 450 € (Tankstelle) .Ich Arbeite nur Sa/So Und durchschnittlich 6-7 Tage im Monat ab und zu halt auch unter der woche die Schichten varrieren von 5-8 Std Steht mir bezahlter Urlaub zu ? Und ich bin mittlerweile 1 Jahr dabei Die Chefin sagte zu mir sie hört davon zum ersten mal
3 Antworten
ok vielen dank aufgrund der grundlage habe ich meinen Chefin drauf angesprochen ich habe quasi den urlaub durchgeboxt ( Mir stehen 6 Tage zu laut Chefin) das einzige was mich jetzt wundert ist das sie mir sagte "Ja du bekommst deinen Urlaub , ich gucke mal wie ich dich im Februar eingeteilt HÄTTE und dementsprechen bekommst du deinen Urlaub " jetzt ist der punkt das weiss ich ja nicht wie sie mich eingeplant hätte kann ja sein das sie mich nur 1 tag eingeplant hätte und dann bekomm ich nur 1 tag urlaub " aber wenn das der fall sein sollte geh ich nochmal gegen an weil ich im durchschnitt immer 6-7 tage arbeite / monat
ja danke
da ich nur Samstag und Sonntags arbeite
wird ja nur der Samstag berechnet als Werktag
also 1x24:6 = 4 Urlaubstage
ich hoffe ich liege damit richtig
ich hoffe ich liege damit richtig
Nein!
Du musst hier von einer 5-Tage-Woche ausgehen (dass einer der Tage ein Sonntag ist, spielt dafür keine Rolle).
Der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche beträgt 20 Arbeitstage; daraus ergibt sich für Dich ein Urlaubsanspruch von 8 Arbeitstagen (20 ./. 5 *2).
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt immer - gleichgültig, wie viele Wochenarbeitstage man hat - 4 Wochen; nach Deiner Berechnung hättest Du aber nur 2 Wochen.
Ergänzung:
Wenn im Betrieb allgemein mehr Urlaub als der gesetzlichen Mindesturlaub gewährt wird, ist der auch Berechnungsgrundlage für Deinen anteiligen Urlaub.
Und selbstverständlich hast Du auch als Minijobber Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wie jeder andere Arbeitnehmer auch - sei es Vollzeit- oder Teilzeitkraft, sogenannte Aushilfe, kurzfristig Beschäftigter, Saisonarbeiter oder was auch immer! Der Anspruch steht jedem Arbeitnehmer unverzichtbar zu - Bundesurlaubsgesetz BurlG § 1 "Urlaubsanspruch":
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Hier steht etwas dazu: