Frage zur Lohnabrechnung bei Urlaubsabgeltung

4 Antworten

Hier stimmt eindeutig was nicht. Ich würde die Abrechnung an die Kammer für Arbeiter und Angestellte schicken. Die wissen dann was sie tun müssen, damit Du endlich eine richtige Abrechnung bekommst. Ärgere Dich da nicht selber damit herum. LG Silvie

Die Urlaubsabgeltung ist ein Einmalbezug, der nach der Jahrestabelle versteuert wird. Das kann durchaus "teurer" sein als der laufende Bezug. Kommt eben auf die kumulierten Bruttobeträge und die bisher gezahlte Lohnsteuer an. Das gleicht das Abrechnungsprogramm automatisch ab. Wenn der Bruttobezug nicht falsch geschlüsselt ist kann da kaum was falsch sein.

Welche Steuerklasse hat man denn zu Grunde gelegt, nachdem du ja bereits ausgeschieden bist?

jasmin100285 
Fragesteller
 12.12.2011, 23:31

Gibts da irgendein Rechner im Internet wo ich das Ausrechnen kann?

jasmin100285 
Fragesteller
 12.12.2011, 23:32

LSK 4 + 2 Kinder da es sich um eine Nachberechnung der letzten bekommenen Lohnabrechnung handelt

ralosaviv  12.12.2011, 23:35
@jasmin100285

Das es sich um eine Nachberechnung handelt tut insofern nichts zu Sache, als dass die Lohnsteuer nach dem Zuflussprinzip berechnet werden muss. Auch wenn der Bezug in den Oktober gehört, ist er jetzt erst abgerechnet worden und da du ausgeschieden bist und vermutlich auch deine Steuerkarte nicht mehr beim alten AG vorliegt, müßte er eigentlich sogar den Einmalbezug mit Steuerklasse 6 abrechnen. Wenn er es nicht getan hat, um so besser.

Die höheren Abzüge kannst du dann leider nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

jasmin100285 
Fragesteller
 12.12.2011, 23:40
@ralosaviv

Aber wenn ich einen Lohnrechner im Internet bemühe und die LSK 6 eingebe dann sind es trotzdem noch 100e zu wenig was sie mir Netto auszahlen.

ralosaviv  12.12.2011, 23:52
@jasmin100285

Der Internetrechner kann wie gesagt keine Einmalbezüge berechnen.

Du solltest dir die Abrechnung mal in Ruhe von dem Abrechner erklären lassen. Es ist aber auch so, dass der AG nicht unbedingt verpflichtet ist die Lohnsteuer zu korrigieren (wenn sie denn falsch sein sollte), weil du eben die Möglichkeit der Verrechnung über die Steuererklärung hast.

Ich hoffe, die Sache läßt sich zu deinen Gunsten aufklären.

Da du deinen normalen Lohn schon bekommen hast gilt das als Nachzahlung und meines Wissens nach wird das höher versteuert. Ich hab da aber kein Fachwissen.

jasmin100285 
Fragesteller
 12.12.2011, 23:25

Aber die können doch nicht auf MEINE Kosten höher versteuern nur weil die nicht Rechnen können. Was ich noch erwähnen sollte...Ich bin Mitte Oktober bei dem AG ausgestiegen. Also so lange geht das jetzt schon dahin :-(

Ich werfe einfach mal meinen Hut in die Runde. Da ich mich gerade ebenfalls mit dem Fall beschäftige.

Meines Erachtens hat der Arbeitgeber nicht falsch gerechnet. Ich bin mir nicht sicher, ob bei so etwas überhaupt das "Zuflussprinzip" gilt. Fakt ist, dass die "Urlaubsabgeltung" wie "Urlaubsentgelt" zu berechnen ist und dieses Entgelt dem laufenden Arbeitslohn zuzurechnen ist. Daher müsste eine Korrektur der letzten Gehaltsabrechnung vorgenommen werden, da du zu dem Zeitpunkt ja auch ausgeschieden bist.

Im Übrigen ist eine Urlaubsabgeltung steuerlich ein sonstiger Bezug, kein "Einmalbezug" (Das wäre z. B. das Urlaubsgeld)! Vorsicht. Da können Welten zwischen liegen. Sozialversicherungrechtlich liegt wiederum ein einmalig gezahltes Entgelt vor. Ihr seht, es ist nicht so einfach.

Ergo: Hast du jetzt ein höheres Bruttogehalt im letzten Gehaltsmonat und somit natürlich auch höhere Abzüge. Und hier schließe ich mich meinen Kollegen an... hol dir das mit der Einkommensteuererklärung zurück. Das Jahr ist ja bald schon rum...