Lohnabrechnung, Fehler?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Frag mal Deinen Chef. Der wird es Dir zeigen. Lohnabrechnungen sind manchmal kompliziert zu lesen.

hitman999 
Fragesteller
 07.07.2011, 09:27

Ich glaube der hat besseres zu tun, als mir meine Lohnabrechnung zu erklären :D

MUMay  07.07.2011, 09:29
@hitman999

Auch das ist Teil der Ausbildung....

hitman999 
Fragesteller
 07.07.2011, 09:36
@MUMay

Jain, macht nicht mein Chef. Denke ich wende mich mal an die Personalabteilung.

hitman999 
Fragesteller
 31.07.2011, 13:49
@hitman999

Also Urlaubsgeld wird aufs Jahr gerechnet und daher muss man keine Steuern drauf zahlen wenn man mit 1/12 Urlaubsgeld nicht über 820 Euro kommt.

MUMay  08.08.2011, 13:35
@hitman999

Danke für den Stern :-)

Da ist dem Ag ein Fehler unterlaufen. Das könnte mit dem Ulaubsgeld zusammen hängen. Ich würde da sofort mit dem AG Verbindung aufnehmen. Das könnte zu unpassender Zeit unangenehm werden. Das wenn auf einmal in einer spätereren Abrechnung weniger netto ausgezahlt würde, oder ein Nachforderung vom FA kommt.

hitman999 
Fragesteller
 07.07.2011, 09:26

Kann es sein das mein Arbeitsweg(35 Kilometer eine Strecke) schon mit einberechnet wurde?

Bei einem jährlichen steuerpflichigen Arbeitslohn von unter 8.000 Euro und Steuerklasse 1 wird von Arbeitgeber keine Lohnsteuer abgezogen.

Das ist richtig, da das zu versteuernde Einkommen dann mit Sicherheit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.

Sozialabgaben werden trotzdem abgezogen, soweit es sich nicht um einen sogenannten Minijob = max. 400 Euro * 12 Monate handelt.

Wenn das Steuerbüro von Deinem Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat, werden sie sich ganz sicher noch melden. Hast Du keine Abzüge auf dem Lohnzettel?

Vergleiche den Lohnzettel doch mal mit einem alten Lohnzettel, irgendwas scheint da schiefgelaufen zu sein.

hitman999 
Fragesteller
 07.07.2011, 09:27

Sozialversicherungen sind abgezogen worden, aber keine Lohnsteuer.

1.600 Euro Brutto ist für einen Azubi hoch für einen Monat. Ich geh davon aus, dass das das Jahresbrutto ist. Bei 1.600 Euro Einkünfte im Jahr fällt keine Steuer an.