Muss ich in der Steuererklärung Ausbildungsvergütung angeben wenn ich nebenzu selbständig bin?
Hallo Community,
ich befinde mich zurzeit in Berufsausbildung und bekomme 750 Brutto. Laut Lohnabrechnung zahle ich keine Lohnsteuer (obwohl ich ja über der Freigrenze wäre?!?) Ich möchte mich nebenberuflich selbständig machen, ist auch alles mit dem Ausbilder geklärt etc.
Die Frage ist nun: Wird die Ausbildungsvergütung in der Steuererklärung bei Einnahmen aus nicht-selbständiger Tätigkeit mit einberechnet?
UND: Wieso zahle ich bis dato keine Lohnsteuer?
3 Antworten
obwohl ich ja über der Freigrenze wäre?!?
Nein bist du nicht.
Wird die Ausbildungsvergütung in der Steuererklärung bei Einnahmen aus nicht-selbständiger Tätigkeit mit einberechnet?
Natürlich. Ausbildungsvergütung (§ 19 EStG) - Werbungskosten (§ 9 EStG) + Gewinn selbständige Tätigkeit (§ 15 bzw. 18 EStG) = Summe der Einkünfte.
Wieso zahle ich bis dato keine Lohnsteuer?
Weil du zu wenig verdienst um Steuerabzüge zu haben.
Um deine eingängliche Frage zu beantworten:
Wenn du nebenberuflich Einkünfte von mehr als 410,- € p.a. generierst, welche nicht einem Quellensteuerabzug unterliegen, so ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung für dich verpflichtend vorgeschrieben (§ 46 Abs. 2 EStG).
Ob du deine Ausbildungsvergütung angibst oder nicht spielt keine Rolle sie wird berücksichtigt, da dein Arbeitgeber verpflichtet ist deine Bezüge dem Finanzamt zu melden.
Einfache Antwort: Ja. Alle Einkunftsarten werden zusammengefasst und sind an zugeben.
UND: Wieso zahle ich bis dato keine Lohnsteuer?
Diese Frage beantwortet dir ein Blick in die Lohnsteuertabelle!