Frage zum Hausarztprinzip - Überweisung zum Dermatologen

6 Antworten

Hallo,

entscheidend ist die genaue Formulierung des gewählten PKV-Hausarzttarifs. Es ist auch denkbar, dass zwischen Hausarzt und Privatversicherung vertragliche Regeln bestehen, die das Handeln des Hausarztes näher eingrenzen.

Leistungen aus ästhetischen Gründen sind in den meisten Fällen nicht versichert.

Gruß

RHW

Wo ist das Problem, mit dem Arzt darüber zu reden? Er behandelt es doch genauso vertraulich wie andere Ärzte auch. Wenn es ein bekanntes Krankheitsbild etc. ist, dann brauchst du nicht extra einen Termin dafür, sollte es aber etwas "neues" sein, würde ich schon mit dem Hausarzt drüber sprechen, denn schließlich erhält er ja auch den Befund des Facharztes...

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Meine Frage wäre muss ich dieses "Problem" wirklich erst dem Hausarzt schildern?

Kommt auf die exakte Formulierung der AVB, die deinem PKV-Vertrag zugrunde liegen an.

Die PKV erstattet aber nur medizinisch notwendiges. Wenn du diese nur aus ästhetischen Gründen erntfernen lassen willst, darfst du schonmal anfangen zu sparen. Die PKV wird vermutlich die Deckung verweigern.

Dann rufst Du Deinen Hausarzt an, bittest um eine Überweisung zum Dermatologen und holst die Überweisung ab.

Sooooo schwer ist das nicht.

Geh zu deinem Hausarzt, frage nach einem Überweisungsschein zum Dermatologen, da du ein paar Leberflecke entdeckt hast, die du gerne überprüfen lassen würdest.