Finanzamt ohne Grund abgebucht?

4 Antworten

Mach es dir ganz einfach:

Schreib ans Finanzamt eine Mail / Brief. Richte sie an die Finanzkasse. Bitte die darum, dir einen Kontoausdruck für den entsprechenden Zeitrraum bzw. Steuerart zukommen zu lassen.

Wundert es dich das bei dem Durcheinander keiner mehr durchsteigt?

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Was willst du eigentlich wissen?

Lies dir mal bitte selber vor was du da getextet hast. Und willst doch was von anderen, da kannst du dich wohl wenigstens etwas bemühen deine Frage so zu stellen, das man wenigsten in etwa weiß um was es geht.

Also jetzt mal von Anfang an: - Gehe ich richtig in der Annahme das du Unternehmer bist? - Was verkaufst du und wo?

  • Da du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst läuft dein Gewerbe offensichtlich nicht unter der Kleinunternehmerregelung.
hat mir das Finanzamt die MwSt. für Mai und September abgebucht,
  • Aus welchem Jahr denn, 2014?

  • Normalerweise erfolgt die Umsatzsteuervorauszahlung monatlich.

  • Ist da bei dir anders geregelt?

  • Für Mai 2014 und September 2014 hat das Finanzamt Umsatzsteuer abgebucht?

  • In welcher Höhe?

  • Wenn du bereits gezahlt hast müssen die Beträge ja identisch sein.

  • Erfolgen die Zahlungen ans Finanzamt immer durch Bankeinzug?

  • Im September hast du 11,78 EUR erstattet bekommen?

  • Aus welchem Monat wurde der Betrag erstattet?

  • Rechnest du monatlich mit dem Finanzamt ab?

  • Du hast als den Rechnungsbetrag als Ausgaben eingereicht wodurch diese Erstattung erfolgt ist?

  • VErwendungszweck Sep 40€ ?? Und mai 18€
  • In welchem Verwendungszweck?

  • Auf deinem Kontoauszug oder hast du einen Bescheid vom Finanzamt bekommen?

  • Wie auch immer, dass Finanzamt gibt auf jeden Fall nicht nur einen Geldbetrag an.

  • Die müssen das Geld ja schließlich auch verbuchen und auch später noch erklären - können woher das Geld stammt.

  • Ich kann mir nur vorstellen, dass du irgendwann mehr Umsatzsteuer eingenommen hat, als du selbst gezahlt hast.

  • Jetzt haben sie vielleicht das letzte Jahr nochmal zusammengefasst und dabei ist das halt rausgekommen.

  • Das Geschäftsjahr besteht ja nun mal nicht nur aus Monaten.

  • Wenn du diesen Monat eine Rechnung von 1000,- EUR als Betriebskosten beim Finanzamt einreichst und keine Umsätze hast, werden dir natürlich die 190,- EUR als Vosteuer erstattet.. Aber nicht geschenkt.

Vielleicht gehst du noch mal alle Bescheide durch. Ich bin sicher, dass sich alles aufklären lässt.

Aber auch im eigenen Interesse solltest du mehr Ordnung in deinen Laden bringen.

Wie reden hier von Beträgen die bei 50,- EUR liegen. Was machst du erst wenn du mal mehr verkaufst, mehr Rechnungen, Überweisungen u.s.w verwalten musst?

Und gewöhn dir mal an Sachverhalte zu ordnen. Das kann man lernen.

Arabi90 
Fragesteller
 24.01.2015, 23:08

Immer mit der Ruhe Großer :D

Also ich führe MwSt. erst seit dem 1.1.2014 ab und die MwSt. stammen von September und Mai 2014. Ich verkaufe Dienstleistungen in Sachen SEO, Grafik-Design usw. Ab und zu etwas auf Ebay.

Im Verwendungszweck stand folgendes drin:

Auftraggeber: STEUERVERWALTUNG NRW Buchungstext: Stnr 321/xxxx/xxxx Umsatzsteuer Mai 14 16,11 Umsatzsteuer Sept.14 40,2 8

Ich habe dir nochmal einen Link kopiert.

Hier findest du alle relevaten Erklärungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Zudem Eine Muster-Voranmeldung und Erklärungen zu Ausfüllen.

Vielleicht vergleichst die Erklärungen mit deinen Bescheiden.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2014-07-31-muster-vordrucke-umsatzsteuer-voranmeldungs-und-vorauszahlungsverfahren-kalenderjahr-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Du kannst dich jedoch auch persönlich an das Finanzamt wenden. Hier ist man zur Auskunft und Beratung verpflichtet.

Zwar nicht dazu wie man seine Stererklärung am sinnvollsten gestalten soll, aber zur Information, wie der Vordruck auszufüllen ist und welche Bedeutung z.B. Kennziffern haben.

Irgendetwas passt nicht.

Du hast Steueranmeldungen abgegeben.

Du hast die Zahllast überwiesen.

Bevor etwas abgebucht wird, müßte Dir ein Änderungsbescheid zugegangen sein.

Arabi90 
Fragesteller
 24.01.2015, 22:29

Habe nur einen Brief erhalten, das ich meine MwSt. nur noch jährlich abführen soll, da meine Einkünfte nicht hoch waren. Kann ich hierzu nicht trotzdem jeden Monat die MWst an das FA übermitteln? War für mich immer am besten!

heurekaforyou  24.01.2015, 22:52
@Arabi90

Nee, bei deinen Umsätzen kostet der Beamte der diese Vorgänge bearbeiten musst ein Vielfaches mehr an Ausgaben, als dein Unternehmen der Staatskasse bringt.

Arabi90 
Fragesteller
 24.01.2015, 23:03
@heurekaforyou

Also kriege ich die MwSt. aus Rechnungen auch erst am Ende des Jahres zurück? Oder kann ich die irgendwie monatlich bekommen ?

wfwbinder  25.01.2015, 12:52
@Arabi90

Ja, aber nur wenn das Guthaben im Vorjehr größer als 7.500,- Euro war.

Deine Erstattungen von 10,- bis 100,- Euro machen einfach zuviel Arbeit.

Wenn Deine Jahres Umsatzsteuerlast weniger als 1.000,- Euro ist, dann wirst Du von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.

Ist einfach so. Kannst Du in § 18 UStG nachlesen.