Wenn ich als Kleinunternehmer Dienstleistungen im Ausland kaufe was muss ich beachten?

Helefant  16.01.2021, 21:34

Befinden sich die ausländischen Unternehmer in der Europäischen Union oder in Drittländern?

Liambari 
Fragesteller
 17.01.2021, 11:24

In Drittländern

4 Antworten

Eine Rechnung wird natürlich grundsätzlich vom Leistungserbringer ausgestellt. Alternativ kann der Leistungsempfänger stattdessen eine Gutschrift ausstellen und dem Leistungserbringer zukommen lassen. Die Angaben in der Gutschrift sind die gleichen wie in der Rechnung.

Die Leistungen unterliegen im Inland der Umsatzsteuer und müssen vom Leistungsempfänger erklärt werden. Auch Kleinunternehmer müssen deshalb eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, wenn sie Leistungen von ausländischen Unternehmern in Anspruch nehmen.

Vorkasse im Ausland ist riskant. Da wirst Du zahlen & vielleicht gar nichts bekommen. Dafür gibt es auch Akkreditive oder Hermes Bürgschaften

Bei Kleinunternehmen kann man wählen, ob man eben mit oder ohne UST arbeiten möchte, ist dann 5 Jahre daran gebunden. Also entweder Regelbesteuerung mit allen Rechten & Pflichten oder eben Verzicht auf Vorsteuer-UST und somit auch kein Abzug bei Käufen

Man könnte eine UST ID bzw. VAT ID beantragen zum Nettobezug im EU Ausland.

Programme können das ja erstellen. Also Einkäufe & Verkäufe verbuchen. Daraus ergibt sich entweder ein Vorsteuerüberhang oder eine UST Zahlung

USTVA quartalsweise und dann auch eine USTE für das Jahr

Liambari 
Fragesteller
 17.01.2021, 11:31

Das Produkt bekomme ich keine Sorge, hat er mir sogar schon im Vorfeld einiges geschickt, die Rechnung steht aus.

Was meinst du mit " Regelbesteuerung und Verzicht auf Vorsteuer UST"...? Ich hab gelesen das man sobald man Waren einkauft bei Drittländern für das Quartal Umsatzsteuervoranmeldung und Zahlung machen muss? Oder brauche ich das nicht als Kleinunternehmer bis ich das erste mal Geld verdiene?

Ich verstehe den mittleren Teil nicht.

Helefant  17.01.2021, 11:41
@Liambari

Das ist richtig, auch als Kleinunternehmer musst Du im vorliegenden Fall eine Voranmeldung abgeben. Eine USt-ID nützt Dir hier nichts, weil der Leistungserbringer nicht in der EU sitzt.

Liambari 
Fragesteller
 17.01.2021, 11:45
@Helefant

Wie mache ich das nur mit der Rechnung, da sehe ich noch drunkel? Absicherung zum Finanzamt ist mir wichtig. Ich werde zu einem Steuerberater gehen, das kann wegen Corona aber noch ein bisschen dauern...

Jetzt für die erste Zahlung wärs kurzfristig wichtig zu wissen was ich hier wie dokumentiere. Sorry wenn ich noch nicht so durch Blicke, wirkt erstmal undurchsichtig.

Helefant  17.01.2021, 12:07
@Liambari

Wegen der Rechnung siehe meine Antwort.

Liambari 
Fragesteller
 17.01.2021, 13:10
@Helefant

Das verstehe ich ja eben nicht ganz... du schreibst "...Verzicht auf Vorsteuer-UST und somit auch kein Abzug bei Käufen"

Heißt das ich brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen als Kleinunternehmer und kann auf Umsatzsteuer verzichten bis... ich wie viel Einnahmen mache?

Helefant  17.01.2021, 13:54
@Liambari

du

Nein, das war acheron65.

Wenn Du etwas kaufst oder Leistungen in Anspruch nimmst dann musst Du auch Umsatzsteuer zahlen. Auch als Kleinunternehmer oder Privatmann.

Wenn ich als Kleinunternehmer Dienstleistungen im Ausland kaufe was muss ich beachten?

Du musst nichts beachten.

Denn es gibt KEIN Kleinunternehmen. Das kennt weder das Gewerbe noch das Steuerrecht.

Was du meinst: Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.

Und das betrifft auch nur die Umsatzsteuer.

Und bei Auslandsgeschäften ist die § 19 UstG Anwendung schlecht, mehr als schlecht.

Die Sachverhaltsschilderung ist verwirrend:

  • Warum sollte ein Kleinunternehmer Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?
  • Warum solltest du als Käufer Rechnungen schreiben?
Liambari 
Fragesteller
 17.01.2021, 11:33

Weil ich dachte das ich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss? Oder geschieht das erst wenn ich wirklich Einnahmen generiere?

Die Rechnung schreibe ich für Ihn sozusagen damit es die geforderten Daten in DE enthält

Liambari 
Fragesteller
 17.01.2021, 11:48
@Liambari

Ich kaufe ja Dienstleistungen im Ausland ein - Drittländer - Umsatzsteuer wird dadurch in DE fällig - bzw ich zahle die Umsatzsteuer für das Quartal voraus. Liege ich damit richtig? Dieses Geld bekomme ich zurück - Wie läuft die Dokumentierung ab