Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag durch den Beitragsservice(GEZ)?

6 Antworten

Nein, es muss keine Mahnung erfolgen wenn ein Zahlungsziel vereinbart wurde. Du weißt wann du zu zahlen hast und musst schon selbst dran denken. 

Das BGB kannst du bei der Suche nach der Antwort vergessen. Hier handelt es sich nämlich nicht um bürgerliches Recht (BGB=Bürgerliches Gesetzbuch), sondern um öffentliches Recht. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen findest du im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und in der dazu von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt erlassenen Satzung. Danach ist eine Zahlungsaufforderung generell entbehrlich, weil der Rundfunkbeitrag jeweils in der Mitte eines Dreimonatszeitraums (also z. B. am 15. Januar für den Zeitraum Dezember bis Februar) kraft Gesetzes fällig wird (siehe § 7 Abs. 3 RBStV). Nach dem Gesetz musst du dich also eigentlich selbst um die pünktliche Zahlung kümmern. Dass der Beitragsservice bisher dennoch immer eine Zahlungsaufforderung geschickt hat, war reiner Service, den er dir jetzt wegen deiner Säumnis aufgekündigt hat. Wenn du also in Zukunft pünktlich zahlen willst, um den für jeden Festsetzungsbescheid zusätzlich fälligen Säumniszuschlag von 8 Euro zu vermeiden, solltest du entweder einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichten oder dem Beitragsservice eine Lastschriftermächtigung erteilen.


ja das ist zulässig. du hast trotz zahlungsaufforderung und mahnung nicht gezahlt. wenn du weiterhin nicht zahlst, ist der nächste schritt die vollstreckung. dann triffst du dich mit dem gerichtsvollzieher und hast einen negativen schufaeintrag.

du bist verpflichtet, von dir aus deinen beitrag in zu zahlen und das regelmäßig und pünktlich. du hast dabei die bringschuld. der beitragsservice hat dich gemahnt. mehrmals sogar. es bis zum festsetzungsbescheid zu bringen ist schon ein starkes stück.

Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Mach es doch einfach so: Überweise jetzt und für künftige Zahlungen schickst Du denen das Formular mit der Einzugsermächtigung zurück.

Wenn ich bei solchen Sachen keine Daueraufträge eingerichtet hätte oder Einzugsermächtigungen erteilt hätte, würde ich das auch vergessen.

Bezahlen musst Du ohnehin und so ersparst Du Dir viel Stress. lg Lilo

maja11111  18.01.2016, 13:53

wenn du nicht weißt ob es rechtens ist, warum schreibst du dann?