Zahlungsaufforderung der "neuen GEZ" Beitragsservice

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Ich kann nur meine Erfahrung wiedergeben. Ich zahle seit Anfang 2014 nicht mehr. Den Bescheid habe ich zurück gewiesen, nicht widersprochen ! Ich habe als natürliche Person ( § 1 BGB ) keinen handschriftlich unterschriebenen Vertrag mit der Firma "Einzugsservice". Diese Schreiben sind ungültig, da sie nicht mit leserlichen Vor- und Familienname unterschrieben sind ( § 126 BGB, trifft für alle Schreiben der "Behörden zu ). Außerdem ist keine ladungsfähige Anschrift der verantwortlichen Person für eine Klage zu erkennen. Verträge gegenüber dritten sind auch rechtswidrig. Die Frage welcher Staat da einen Vertrag gemacht hat, wäre auch noch zu klären.

Wenn du zahlungspflichtig bist, dann kannst du die fälligen Beiträge, per Lastschrift oder Überweisung tätigen.. Eine Zahlungsaufforderung solltest du bekommen.. jedoch würde ich sie per Einzugsermächtigung zahlen.. In Vergessenheit gerät sowas kaum, denn dein Beitragskonto wird schon ein Minus aufweisen und du zahlst dann nachträglich + Säumniszuschlag..

Im Prinzip bekommst du schon eine Zahlungsaufforderung. Aber daran solltest du dich nicht festhalten. Die Fälligkeiten sind (wie alles in Deutschland :D) gesetzlich geregelt. Du musst also auch ohne Rechnung zahlen.

Ich hab von denen auch schon seit nem Jahr nichts mehr gehört....zum Glück!

meju88  12.09.2014, 22:00

das würde mir zu denken geben? :D