Kann man die Personen herausfinden, die meine GEZ Beitragsnummer angegeben haben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du machst gegenüber dem Beitragsservice einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch geltend und machst durch Angabe deines Namens und deiner Beitragsnummer klar, dass du

  1. Inhaberin dieser Beitragsnummer bist und damit
  2. einen Anspruch darauf hast, zu erfahren, wer diese Beitragsnummer dem Beitragsservice in letzter Zeit mit dem Ziel mitgeteilt hat, selbst nicht zahlen zu müssen.

Sollte das so nicht funktionieren, weil der Name beim Beitragsservice nicht mehr gespeichert ist (sie dürfen nämlich eigentlich Namen, die nicht zur Zahlung herangezogen werden, nicht speichern) kannst du dem Beitragsservice nur noch mitteilen, dass jedenfalls dieser Bewohner einer anderen Wohnung nicht in deiner Wohnung wohnt und du daher nicht für ihn mitzahlst. Dann kümmern sie sich darum, dass er selbst den Rundfunkbeitrag für seine Wohnung zahlen muss.

Du kannst aber in keinem Fall von ihm verlangen, dass er bei dir mitzahlt. Das ginge nur, wenn er tatsächlich in deiner Wohnung wohnen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du schreibst der GEZ einfach wer in deinem Haushalt wohnt und erklärst das andere das nicht tun. Am besten per Einschreiben

Den Rest machen die.

Die GEZ muss dir die gespeicherten Daten zu deiner Nummer rausrücken. Es besteht Auskunftspflicht.

verreisterNutzer  21.01.2019, 16:44

Super, danke. Weißt zu zufällig noch, ob das schriftlich erfolgen muss? Habe nämlich auf deren Seite ein Formular dazu gefunden. Oder würden die das auch telefonisch sagen? Würde nämlich schneller gehen

verreisterNutzer  21.01.2019, 16:45
@XObelixxxx

schade drum. Danke dir :-)

Jede einzelne Wohnung wird nur einmal berechnet. Für Deine Wohnung bist nur Du oder gemeinsam mit anderen Mitbewohnern zuständig. Innerhalb Eurer Wohnung könnt Ihr Euch den Betrag teilen, ist ein Student dabei, der befreit ist von den Rundfunkgebühren, zahlen das die übrigen Wohnungsinhaber. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Einzelwohnungen ist für jede Wohnung einmal der Betrag zu zahlen, mit 17,50 pro Monat sicher auch zahlbar.