Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

eine Arbeitnehmertätigkeit, die von Vornherein auf maximal 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage befristet ist, ist kurzfristig und damit beitragsfrei. Dies gilt aber nicht, wenn die Tätigkeit berufsmäßig ist (§ 8 SGB IV). Berufsmäßig sind Tätigkeiten zwischen Schulabschluss und Beginn einerr betrieblichen Berufsausbilfung (oder eines FSJ). Tätigkeiten zwischen Schulabschluss und Studium (oder weiterem Schulbesuch) sind nicht berufsmäßig.

Quelle: Geringfügigkeitsrichtlinien

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/02_aktuelles/NeueGeringfRL.html

Daher hat der Arbeitgeber die Beiträge korrekt berechnet, wenn er Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen hat. Eine Erstattung ist nicht möglich.

Gruß

RHW

carmal 
Fragesteller
 15.09.2013, 23:29

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Bist du dir da sicher, dass ein FSJ auch zu der betrieblichen Berufsausbildung zählt? Schließlich ist es doch freiwillig & ehrenamtlich und man verdient dabei nur ein Taschengeld, das unter 400€ liegt. Auf der Seite habe ich dein Zitat nicht finden können :/ Danke dir schonmal :)

RHWWW  16.09.2013, 16:39
@carmal

Danke für den Stern und das Kompliment!

Seite 62:

Kurzfristige Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Bundesfreiwilligendienstes, eines dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr vergleichbaren Freiwilligendienstes (wie beispielsweise dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „WELTWÄRTS“ oder dem „Incoming-Freiwilligendienst“) oder eines freiwilligen Wehrdienstes werden dagegen berufsmäßig ausgeübt. Dies gilt auch, wenn nach der Ableistung des freiwilligen Dienstes voraussichtlich ein Studium aufgenommen wird. Für befristete Beschäftigungen, die zwischen einem Freiwilligendienst und dem beabsichtigten Studium ausgeübt werden, kann sich Berufsmäßigkeit unter den Voraussetzungen nach Ziffer 2.3.3.2 ergeben.

FSJ und betriebliche Berufsausbildung werden hier gleichgestellt, weil in in beiden Fällen der Eintritt ins Berufsleben beginnt (z.B. Zahlung in die Renten- und Arbeitslosenversicherung und entsprechende Ansprüche auf Leistungen nach Ende der Beschäftigung).

Thema Ferienjob: nur wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich angegeben ist, dass es sich um eine Kurzfristige Beschäftigung handelt, ist dieser Job abgabenfrei. ist dies nicht explizit so aufgeführt, dann sind auf diese Beschäftigung alle Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. es sei denn es ist eine geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro brutto pro Monat.

wie du auf die Rechnung kommst, dass du die Beiträge zurück bekommst, wenn du nachweist, dass du ab Oktober ein FSJ machst, verstehe ich nicht. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und du bekommst nichts zurück.

sobald dein FSJ beginnt, musst du einen Bescheinigung an die Krankenkasse schicken (oder vorbei bringen), damit die Familienversicherung hergestellt wird bzw. fortgesetzt wird.

die Familienversicherung muss nach Beendigung immer wieder neu beantragt werden, das geht nicht automatisch. die Familienversicherung ist außerdem an bestimmte Voraussetzungen gebunden. normalerweise geht sie bis maximal zur Vollendung des 23. Lebensjahres. macht man danach noch eine Schulausbildung oder eine andere Ausbildung ohne Einkommen (z.B. Studium), kann man bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. bei allen Konstellationen ist aber zu beachten, dass man ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten darf (max. 450 Euro (Minijob) oder 385 Euro).

verdienst du Geld bei deinem FSJ? wenn ja wieviel?

carmal 
Fragesteller
 15.09.2013, 23:37

Danke auch dir für deine Antwort. Es handelt sich um einen ''zeitlich befristeten Aushilfs-Arbeitsvertrag'' Ich war der Meinung, dass ein FSJ gleich wie ein Studium gewertet wird, da man rein theoretisch beim FSJ nur ein Taschengeld bekommt (also kein Einkommen(?)) Wenn man studiert und in den Semesterferien bzw. zwischen Schulabschluss und Studium, arbeitet muss man auch keine Krankenversicherung bezahlen, da in Familienversicherung...

Während eines FSJ ist man übrigens nicht mehr in der Familienversicherung sondern anders versichert, allerdings übernimmt die FSJ-Einrichtung den Beitrag, meines Wissens nach. :-)

eulig  16.09.2013, 14:39
@carmal

sobald dein FSJ beginnt, musst du einen Bescheinigung an die Krankenkasse schicken (oder vorbei bringen), damit die Familienversicherung hergestellt wird bzw. fortgesetzt wird.

so gehts manchmal - meinte natürlich nicht Familienversicherung, sondern Pflichtversicherung. sonst hätte ich ja nicht "fortgesetzt" geschrieben.

ja, als Bufdi und FSjler unterliegt man der Versicherungspflicht und hat keinen Anspruch auf Familienversicherung (auch wenn das nicht meiner persönlicher Meinung bzw. meinem Rechtsempfinden entspricht). die Beiträge führt die Einrichtung ab.

RHWWW  18.09.2013, 17:33
@eulig

ja, als Bufdi und FSjler unterliegt man der Versicherungspflicht und hat keinen Anspruch auf Familienversicherung (auch wenn das nicht meiner persönlicher Meinung bzw. meinem Rechtsempfinden entspricht).

Hallo eulig,

als Bufdi oder im FSJ werden einem keine Beiträge abgezogen, da der Arbeitgeber 100% der Beiträge zahlt. Daneben erwirbt man auch noch Ansprüche auf Krankengeld und später auf Arbeitslosengeld.

Ich bin neugierig: wie kann das dem Rechtsempfinden widersprechen?

Vielen Dank für eine Antwort!

Gruß

RHW

eulig  19.09.2013, 15:33
@RHWWW

sicherlich übernimmt der Arbeitgeber alle Beiträge zu 100%, aber darum geht es mir auch nicht.

warum muss es unbedingt eine Versicherungspflicht erzeugen?

meine Nichte macht auch grad FSJ und bekommt ein Taschengeld von sage und schreibe 70 Euro im Monat.

was macht es für einen Unterschied, ob der FSJler in der Familienversicherung oder Pflichtversicherung ist? da steht der Aufwand, der für die Versicherungspflicht betrieben werden muss, fern jeder Relation. neue Versicherungskarte, Papier das hin und her geschickt wird, die Abrechnung für den Beitragseinzug usw. aber wie gesagt, das ist alles meine persönliche Meinung.

eulig  19.09.2013, 15:55
@eulig

und was ich noch vergessen hatte: diese "tolle" Versicherungspflicht wird mittlerweile von Leuten, die in der PKV festhängen ausgenutzt, um wieder in die GKV zu kommen. ich hatte jetzt in der Praxis schon einige Fälle, die wir versichern mussten, weil sie Bufdi machen. und schon sind die Türen wieder offen (das zum Thema Rechtsempfinden).

Setze dich sofort mit der Krankenkasse wo die Familienversicherung besteht in Verbindung.

Wenn Du eine Tätigkeit ausübst die GKV-pflichtig ist musst Du immer für diese Zeit einen eigenen Beitrag zahlen, der aus den Brutto-Einkünften errechnet wird. Diese führt dann dein Arbeitgeber ab. Dafür verringert sich dein Brutto-Gehalt um die entsprechenen Beitragssätze.

Wenn dieser Job beendet ist, besteht wieder Versicherungsschutz über die Familienversicherung der Eltern.

also alle Änderungen müssen jedesmal der Krankenkasse mitgeteilt werden.

Gruß

carmal 
Fragesteller
 14.09.2013, 14:24

Ich weiß, dass ich automatisch wieder in der Familienversicherung mit drin bin, wenn ich den Nachweiß über ein FSJ einreiche. Nur beantwortet deine Antwort leider nicht meine Frage.

Meine Frage war, ob ich die Krankenkassenbeiträge wieder zurück bekomme, wenn ich die Bescheinigung vom FSJ beim Arbeitgeber einreiche, oder ob das nur so ist, wenn man eine Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung) vorlegt?

Kematef  18.09.2013, 16:27
@carmal

Auch wenn man im Studium ist und einen Nebenjob hat, muss man evt. Beiträge in die GKV zahlen. aus deinen Ausführungen wird man nicht schlau. Du musst schon etwas mehr preis geben, wenn Du eine Antwort haben willst.