Ist mein Ferienjob steuerfrei wenn ich danach eine Ausbildung anfange?

3 Antworten

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Eine Beschäftigung zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung wird berufsmäßig ausgeübt. Deshalb kann nicht als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden. Der Ferienjob wird wie jeder andere Job mit SV-Abgaben abgerechnet. Ggf. einbehaltene Lohnsteuer dürftest du über die Einkommensteuer erstattet bekommen.

Es gibt das sogenannte "Existenzminimum". Das liegt bei ungefähr EUR 8.000 pro Jahr, und vermutlich verdienst du nicht so viel. Du kannst ja auch noch Sachen von der Steuer absetzen, z.B. die Fahrkarte zur Arbeit oder deine Krankenversicherung.

Die Steuern führt dein Arbeitgeber direkt ans Finanzamt ab, und zwar so, als würdest du das ganze Jahr bei ihm arbeiten. Bei dir ist das zu viel. Du solltest also im nächsten Jahr eine Steuererklärung machen, dann bekommst du die zu viel gezahlten Steuern wieder.

wenn du weniger als 600€ verdienst in deiner Ausbildung, wird dir nichts mit Steuern abgerechnet. (Wenn ich mich nicht irre)

SRT57 
Fragesteller
 28.09.2015, 22:33

Okay danke für die Antwort. 600€ netto oder 600€ Brutto in der Ausbildung,

marco231  28.09.2015, 22:35

Brutto denke ich.Netto ist ja das gehalt was übrig bleibt wenn man die Steuerrechnungen mit einbezieht bei Brutto Bin selber noch ein Schüler in der 11 Klasse :)

nope23  29.09.2015, 12:24

es sind ca 960 brutto ab dem man LSt abgezogen bekommt