falsche berufsgenossenschaft

1 Antwort

Die Frage ist wohl, für welche Zwecke der Betrieb arbeitet.

Soweit mir bekannt ist, kann ein Betrieb sich seine Berufsgenossenschaft nicht auswählen.

Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen (die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) erhält Bundeszuschüsse aus Steuermitteln). 2005 waren etwa 3,2 Millionen Unternehmen Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.

Diese Betriebe werden in der GaLa-Bau versichert:

Versicherte Unternehmen

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung betrifft folgende Unternehmen:

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei), der Imkerei sowie der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege,
Unternehmen, in denen ohne Bodenbewirtschaftung Nutz- oder Zuchttiere zum Zwecke der Aufzucht, der Mast oder der Gewinnung tierischer Produkte gehalten werden,
land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen; das sind Unternehmen, die gegen Vergütung Tätigkeiten in anderen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen verrichten, die sonst von dem land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmer selbst oder mit eigenen Arbeitskräften ausgeführt werden müssten (zum Beispiel Forstkolonnen),
Unternehmen der Park- und Gartenpflege sowie Friedhöfe,
Jagden, sowohl eigene als auch gepachtete,
Landwirtschaftskammern und die Berufsverbände der Landwirtschaft,
Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (zum Beispiel Zuchtverbände),
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, deren weitere Einrichtungen sowie die Zusatzversorgungskasse und das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.

Darüber hinaus gehören zu den landwirtschaftlichen Unternehmen:

die Haushalte der Unternehmer und der im Unternehmen Beschäftigten, wenn die Haushalte dem Unternehmen wesentlich dienen,
Bauarbeiten des Landwirts für den Wirtschaftsbetrieb.
(Dazu zählen, unabhängig vom Umfang der Bauarbeiten, alle in Eigenregie durchgeführten (Teil-) Baumaßnahmen, die der Landwirt in Bezug auf den Wirtschaftsbetrieb ausführt. Vor Beginn einer Baumaßnahme sollte Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingeholt werden.)

http://svlfg.de/50-vmb/vmb01/vmb0101/index.html

JackRussel79 
Fragesteller
 22.03.2014, 17:17

Wir fertigen bauteile für verschiedene firmen an haben aber nichts mit den oben genannten sparten zu tun.