Betrug bei der Berufsgenossenschaft wo melden?

6 Antworten

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Du kannst das der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, Du kannst das auch anonym machen, die BG ist dann in jedem Fall verpflichtet dem nachzugehen. Du solltest aber evtl. Zeugen bnennen oder so die Deine Anschuldigung bekräftigen können. Die BG wird dann weitere Schritte einleiten, bis hin zur Anzeige.

Das kommt öfter vor als du vermutest. Z. B. ein Arbeiter spielt in seiner Freizeit Fussball und wird durch unsanften Körperkontakt mit einem anderen Spieler so verletzt, dass er monatelang nicht arbeiten kann. Abriss der Archillessehne.

Er geht zum Arzt und sagt, dass diese Verletzung z.B. auf der Baustelle passierte.

Zeugen gibt es keine, die den Unfall bestätigen könnten.

Es wurde eine Unfallanzeige erstellt und diese an die Berufsgenossenschaft geschickt. Die BG übernahm die Kosten für die Behandlung. Diese Kosten beliefen sich auf über 30 000.--€.

Ich war im Zuge meiner Tätigkeit bei einer berufsgenossenschaftlichen Veranstaltung. Da ging es um die Kosten, welche die BG für Unfälle zahlt. Dabei zeigte mir der Mitarbeiter der BG, wieviele Unfälle von meiner Firma gemeldet wurden, wer die Betroffenen sind und was die BG zahlte. Deshalb weiss ich auch den Betrag und Name so genau und für wen der bezahlt wurde.

Das ist ganz klar Betrug. Wie ich weiss, findet in solchen Fällen kein Abgleich zwischen der Krankenkasse des Betroffenen und der BG statt. Deshalb werden solche Fälle auch kaum aufgeklärt.

Wenn du so etwas melden willst, dann eben bei der BG. Da musst du allerdings stichfeste Beweise auf den Tisch legen, sonst könnte das für dich unangenehme Folgen haben. Der Verdacht reicht nicht aus.

Wie bei jeder Straftat kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen.

Wenn du es lieber der BG melden willst, schreib einfach die zuständige BG an, oder schick ein Fax oder eine E-Mail. (Einfach mal auf der Internetseite der BG unter "Kontakt" gucken).

Den Arbeitsunfa muss ja der ARBEITGEBER an die BG melden. Ist der mit im Boot?

lyd52 
Fragesteller
 04.04.2013, 18:25

Der Arbeitgeber ist die Mutter vom Verunfallten, noch Fragen?

Bei der zuständigen Bezirksverwaltung der entsprechenden Berufsgenossenschaft.