Fahrradunfall durch materialfehler, kann ich Schadensersatz fordern?

3 Antworten

Nach dem Produkthaftungsgesetz hast du einen Anspruch an den Hersteller. Du musst allerdings nachweisen, dass der Lenker fehlerhaft war; das kann man mit den Teilen im Labor sicher noch feststellen.

Die Frage ist, welchen Schaden du geltend machen willst: „Wundenübersäht“ sagt da wenig aus. Die Kosten der ärztlichen Behandlung kannst du sicher geltend machen, vorausgesetzt du hast sie selbst bezahlt; ansonsten steht das Geld der Krankenkasse zu. Das Schmerzensgeld für Prellungen und Schürfwunden wird auch nicht gerade üppig sein. Eventuell kannst du Schäden am Fahrrad geltend machen.

Ob sich da die Kosten für einen Anwalt lohnen, solltest du dir gut überlegen. Statt dessen könnest du selbst den Hersteller anschreiben, die Schäden am Fahrrad und deine Verletzungen genau beschreiben und fragen, wie man sich dazu stellt.

Zum einen kann ich der guten Antwort von Aalesack nur voll und ganz zustimmen. Ich würde die Verletzungen auf jeden Fall dokumentieren und diese vom Arzt genau feststellen lassen. Dann ist die große Frage, ob es sich um einen Materialfehler handelt, oder möglicherweise um einen Montagefehler. War das Horn in einem Stück zu dem Lenker gehörig, oder war dies ein aufgestecktes und angeschraubtes Horn? Dann ist da noch der Unfallhergang. Ist das Horn die Ursache deines Unfalls gewesen, oder gab es eine andere Ursache für deinen Sturz, und das Horn ist durch den Sturz abgebrochen. All dies muss erst einmal festgestellt werden, was ein Fachmann sicher kann. Aus der Ferne kann man deine Frage sicher nicht beantworten, denn die Burteilung der Schwere deiner Verletzungen und auch des genauen Unfallhergangs kann man hier im Forum nicht anstellen. Ich würde mich erstmal an die Firma wenden, bei welcher du den Lenker gekauft hast, und wenn du eine entsprechende Versicherung hast, vielleicht auch einen Anwalt aufsuchen. Ob das Ganze dann aber sinnvoll oder erfolgsprechend ist, ist von hier aus kaum zu beurteilen. Trotzdem erstmal gute Besserung!!

Nimm dir einen Anwalt und verklag die Herstellerfirma.

Kann aber gut sein das sie ablehnen, weil du den Lenker nicht "artgerecht"(finde grad das richtige Wort nicht) benutzt hast.