Essen gehen während einer Krankschreibung?

14 Antworten

Ich halte es nicht für empfehlenswert,bei den von dir angegebenen Verletzungen mit den Kollegen zum Essen zu gehen.

Es könnte ein falscher Eindruck entstehen,wenn du dort über längere Zeit unbekümmert am Tisch sitzt,und es dir gutgehen lässt.

Mein Vorschlag wäre in diesem Fall,um dummes Geschwätz zu vermeiden,nicht an dem Essen teilzunehmen.

Grundsätzlich bedeutet Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch Bettruhe oder die "Verbannung" ins Haus; Links dazu sind ja hier schon genannt worden.

Ob ein Restaurantbesuch (Weihnachtsfeier) oder anderes erlaubt ist, hängt ganz vom individuellen Fall ab.

Hier im Forum wird keiner (es sei denn, er ist Arzt) beurteilen können, ob Du mit Wirbelsäulenstauchung und Rückenprellung einen längeren Aufenthalt sitzend im Restaurant verträgst; das weißt nur Du selbst oder Dein Arzt.

Ich würde in Deinem Fall zwar nicht mit rechtlichen Problemen rechnen, allerdings würde ich mir schon Gedanken über die "Außenwirkung" in diesem Fall machen - und es lassen!

Rechtlich gesehen darfst Du während einer Arbeitsunfähigkeit alles tun was die Genesung weder verzögert noch verhindert.

Hast Du beim Sitzen Beschwerden? Ich weiß ja nicht wie eine gestauchte Wirbelsäule und ein geprellter Rücken langes Sitzen verkraften, Du solltest aber doch vorsichtig sein.

Hallo Nem91, geh nicht mit zum Essen. Das sieht nicht so gut aus. Egal was Du hast und wie sich Deine Krankheit nach aussen darstellt. Bleib zu Hause und geh mit Deinen Kollegen essen wenn Du wieder im Boot und gesund bist. Gruß, Peter

Es ist nicht geschickt von Dir wenn du da mitgehst. Der Cef wird es am nächsten Tag wissen. Wer essen gehen kann kann auch arbeiten gehen.