Seit 11 Wochen auf Arbeit nicht krankgemeldet. Werde ich entlassen wenn ich mich jetzt krankmelde?

9 Antworten

Du bist aus der Probezeit, also gehe zum Arzt, lasse Dich krankschreiben, gut ist.

Krank sein ist KEIN Kündigungsgrund, hat Dein AG mehr wie 11 Vollzeitbeschäftigte, wovon ich ausgehe, genießt Du den Kündigungsschutz.

Ste2508  04.02.2019, 08:06

"Krank sein ist KEIN Kündigungsgrund". Das ist Quatsch. Tatsächlich stellt Krankheit die häufigste personenbezogene Kündigung war.

HoskevonBerg  05.02.2019, 08:12

Seit wann das denn?

Natürlich kann in der Probezeit gekündigt werden, entgegen vieler Behauptungen braucht in keinem Fall die Kündigung begründet werden.

Es gibt auch keinen Kündigungsschutz bei mehr als 11 Vollzeitkräften, nirgends in der Wirtschaft und auch in keiner Behörde.

alarm67  05.02.2019, 10:57
@HoskevonBerg

Wer lesen kann!

Wo schreibe ich bitte, dass während der Probezeit NICHT gekündigt werden kann??

Der FS befindet sich im Übrigen außerhalb der Probezeit. Aber auch das schreibe ich ja oben schon, von wegen lesen und verstehen .....

Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst für Mitarbeiter eines Betriebes ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl. Dabei werden nur die ständig beschäftigten Mitarbeiter gezählt. Auszubildende zählen nicht. Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden werden mit dem Faktor 1 berücksichtigt. Mitarbeiter mit einer Stundenzahl von mehr als 20 Stunden bis einschließlich 30 Stunden werden mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt. Alle Mitarbeiter die bis zu einschließlich 20 Stunden arbeiten, werden mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt. Grundsätzlich liegt der Schwellenwert für alle Mitarbeiter eines Betriebes bei 10 Mitarbeitern. Dies bedeutet, das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich erst, wenn im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Für Mitarbeiter, die schon vor dem 31.12.2003 beschäftigt waren, gelten ggfs. Ausnahmeregeln, da zum damaligen Zeitpunkt der Schwellenwert noch 5 Arbeitnehmer betrug und nach der Erhöhung des Schwellenwertes diesen Arbeitnehmern ein gewisser Bestandschutz gewährt werden sollte. Komplett hier:

https://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsschutz.php

HoskevonBerg  06.02.2019, 09:21
@alarm67

Einem Mitarbeiter kann in und außerhalb der Probezeit gekündigt werden, was du meinst ist das Einreichen einer Kündigungsschutzklage, das ist eine andere Baustelle. Eine Kündigung muss nicht begründet werden.

Was hier aber völlig hypothetisch ist, da der FS keine Kündigung bekommen hat, sondern es nur glaubt.

Und natürlich kann man wegen einem zu hohen Krankenstand gekündigt werden-

alarm67  06.02.2019, 10:01
@HoskevonBerg

Der FS schreibt NICHTS von einem hohen Krankenstand, worauf sich meine Antwort, worauf auch sonst, bezieht.

HoskevonBerg  06.02.2019, 13:57
@alarm67

Das bezog sich auf deine Aussage:

"Krank sein ist KEIN Kündigungsgrund, hat Dein AG mehr wie 11 Vollzeitbeschäftigte, wovon ich ausgehe, genießt Du den Kündigungsschutz."

Man kann das nicht verallgemeinern, es gibt jede Menge Möglichkeiten auch oder wegen einer Krankheit zu kündigen.

Ich denke, dass du dir viel zu viel Angst einreden lässt und bei solchen Gesprächen wie dem beim Personaler du selbstsicherer auftreten müsstest. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass manche krank feiern aber wenn man 2 mal im Jahr á 4 Tage im Krankenstand ist dann kann man davon nicht ausgehen und jeden Arbeitnehmer unter einen Generalverdacht zu stellen das sagt meines Erachtens nach mehr über den Betrieb aus als in dem Fall über dich.

Wenn es dir so schlecht geht dann geh nach Hause bzw. direkt zum Arzt. Halte dich an die Vorgaben, dann haben sie auch nichts zum argumentieren und sollte nochmal so ein Gespräch anstehen dann würde ich dir anraten anders aufzutreten. Du bist in dem Betrieb angestellt, du bringst eine Arbeitsleistung gegen Geld und bist kein Bittsteller. Vielleicht überdenkst du im Krankenstand auch ob der Arbeitgeber für dich wirklich der Richtige ist.

Den Arbeitgeber wechseln!

Die dürfen dich nur wegen Krankheit kündigen, wenn du mindestens sechs Wochen am Stück krank warst. Ausser du bist in der Probezeit. Dann dürfen die das. Aber da du nicht mehr in der Probezeit bist, dürfen die es auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Hexle2  04.02.2019, 09:34
Die dürfen dich nur wegen Krankheit kündigen, wenn du mindestens sechs Wochen am Stück krank warst.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Es gibt personenbezogene Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen und wegen einer Langzeiterkrankung.

Bei Langzeiterkrankungen hat das Bundesarbeitsgericht schon mal entschieden, dass das nach achtmonatiger Krankheit möglich ist

Bei häufigen Kurzerkrankungen stellt man auf einen Zeitraum von drei Jahren hintereinander ab, in denen der AN jeweils mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig war.

Dann kommt noch eine Drei-Stufen-Prüfung und im Betrieb sollte auch ein BEM gemacht, bzw. angeboten werden.

Danach ist evtl. eine personenbedingte Kündigung möglich.

Pessimist28  04.02.2019, 09:35
@Hexle2

Danke.

Wichtig ist, daß Du bei Krankmeldungen immer zum Arzt gehst und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum AG sendest.

Wegen Bauchschmerzen oder Unwohlsein kannst Du nicht immer gleich Zuhause bleiben.

Wenn Du aber wirklich nicht kannst, geh zum Arzt.