Ich wûrde heute am freitag gekündigt!

17 Antworten

Guten Abend Sebastian66666,

erst einmal tut es mir leid, dass du heute die Kündigung bekommen hast.

Wie einige Vorschreiber schon erwähnten, musst du dich nicht arbeitsunfähig schreiben lassen, nur weil dein Chef das sagt! Das ist schlichtweg Blödsinn. Ganz im Gegenteil ist es tatsächlich so, wie MichaelP08 schreibt: Damit lieferst du ihm nur einen weiteren Kündigungsgrund. Interessant wäre es zu wissen, weshalb du gekündigt wurdest, inwiefern deine Neurodermitis überhaupt für den Job relevant ist und wie groß der Betrieb ist? Ggf kannst du dann Kündigungsschutzklage einreichen. Dass du nun keine Lust mehr hast, hinzugehen, kann ich verstehen. Dennoch liegt die Entscheidung bei dir, wie du mit der Situation umgehst.

Das ist Betrug. Darauf lass dich nicht ein. Dein Chef soll zahlen.

Ich gehe mal vom Positiven aus.

Du hast Neurodermitis und bist vermutlich deshalb auch gekündigt worden.

Nicht in jedem Beruf ist es möglich mit dieser Krankheit zu arbeiten. Deshalb auch der Vorschlag vom Chef eine AUB beizubringen, bzw Dich behandeln zu lassen. Einen Haken sehe ich da nicht so schnell.

Du schaffst das schon am Montag gleich zwei Termine zu erledigen ;-)

Gute Besserung.

warum bist du gekündigt worden? hast du einen unbefristeten Vertrag? ein Arbeitgeber kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht einfach kündigen.

Gehe weiter auf die Arbeit und reiche bitte innerhalb von spätestens 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.

Man braucht einen sehr schwerwiegenden Nachweißbaren Grund um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Diese sind meistens vor Gericht nicht nachweisbar, haltbar, bzw. nicht so schwerwiegend. Du kannst dann zwar nicht mehr zurück gehen, aber du erhälst eine Abfindung. Gekündigt worden bist du ja sowieso!

Stern214  30.01.2015, 22:41

achja. Dein Chef wusste dass du diese Krankheit hast, also kann er dich im Nachhinein deshalb nicht kündigen. Reiche Kündigungsschutzklage ein.

Lassen Sie sich nicht krankschreiben, wenn Sie nicht krank sind!

Auffällig häufig kommt es nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des gekündigten Arbeitnehmers. Ob es sich hierbei um echte Erkrankungen aufgrund des mit der Kündigung verbundenen Schockerlebnisses handelt, oder ob beim Arztbesuch Erkrankungen vorgeschoben werden, um dem Arbeitgeber nicht mehr gegenübertreten zu müssen, mag eine Frage des Einzelfalls sein.

Für Sie ist wichtig: wenn der Arbeitgeber herausfindet, dass Sie sich aufgrund einer vorgetäuschten Krankheit haben arbeitsunfähig schreiben lassen, liefern Sie ihm einen weiteren Kündigungsgrund. Wenn Sie während einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit der Lohn fortgezahlt wird, begeben Sie sich in den Bereich des Betrugs.

Besser ist es, wenn Sie weiter arbeiten gehen, Sie können dabei aktiv die Aussichten einer Kündigungsschutzklage verbessern. Wenn Sie etwa die Zahl der Angestellten und deren Arbeitszeit ermitteln müssen, weil davon abhängt, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, oder wenn Sie Kollegen, Kunden oder Lieferanten als Zeugen benötigen, können Sie im Betrieb mehr erreichen als daheim.

Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-arbeitgeber-hat-mir-gekuendigt-was-kann-ich-tun-was-soll-ich-tun_050620.html