Erbschaftsanspruch bei Tod mit alleinigen Grundbuch Eintrag

4 Antworten

Hallo Mietzemotte!

Die Kinder Deines Mannes aus erster Ehe können keine Erbrechte an Deinem Haus erlangen. Es steht allein in Deinem Eigentum und fällt damit nicht in den Nachlass Deines Mannes.

Aus den Darlehenszahlungen Deines Mannes können sich jedoch sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche der Kinder ergeben. Gehen diese Zahlungen über das hinaus, was Dein Mann zur gemeinsamen Lebensführung beizutragen hat, so stellt der überschießende Teil eine Schenkung dar.

Solche Schenkungen an den Ehegatten sind ohne zeitliche Grenze (d.h. auch außerhalb der 10-Jahresfrist) voll zu berücksichtigen einschließlich Inflationsausgleich. Die Kinder Deines Mannes können bei seinem Tod folglich in Höhe ihrer Pflichtteilsquote einen Zahlungsanspruch aus den lebzeitigen pflichtteilsergänzungsrelevanten Schenkungen geltend machen.

Da dein Mann kein "Eigentümer" ist, steht seinen Kindern rein rechtlich nichts zu.

Stehen den beiden Kindern aus erster Ehe meines Mannes ein Erbteil vom Grundstück mit Haus zu?

An dem nunmehr bauten Grundstück selbst nicht, das es ja nicht in seinem Eigentum steht.

An seinem finanziellen Beitrag zum Kaufpreis des Grundstücks könnten sie allerdings noch 2 Jahre lang Pflichtteilsergänzung aus lebzeitiger Schenkung in Geld fordern.

Und an der Wertsteigerung des bebauten Grundstücks sind sie indirekt monetär mit beteiligt, wenn du vor ihm versterben solltest.

Nein, wenn nur du im Grundbuch eingetragen bist, bist du auch Alleineigentümerin. Demzufolge würden die alleinigen Kinder deines Mannes kein Eigentum am Grundstück durch Erbfall (nach gesetzlicher Erbfolge) erwerben.