Ehefrau nicht im Grundbuch eingetragen

6 Antworten

Die Wohnung gehört dem Ehemann und somit nach dessen Tod seinen Erben. Die Erben können über die Wohnung frei verfügen, müssen die Ehefrau aber 1 Monat darin wohnen lassen.

Bei der gesetzlichen Erbfolge ist die Ehefrau natürlich Miterbe, u.U. ist sie ja sogar Alleinerbe. Wer letztlich erbt, hängt davon ab, welche Verwanten es noch gibt und ob es ein Testament gibt.

Die Ehefrau ist immer Haupterbe des Ehemannes.

Das heißt, wenn die beiden keine Kinder haben, erbt sie zunächst sowieso alles... wenn die beiden Kinder haben und nichts anderes bestimmt wurde, dann erbt die Ehefrau 50% von allem, was dem Ehemann gehörte, die anderen 50% werden zu gleichen Teilen auf alle vorhandenen Kinder des Mannes aufgeteilt.

Das wiederum bedeutet, dass die Ehefrau die Kinder auszahlen müsste, sofern diese nicht zugunsten der Ehefrau auf ihr Erbe verzichten, dass ihnen ja dann zustünde, wenn die Ehefrau stirbt (sofern es die gemeinsamen Kinder von Ehefrau und Ehemann sind...)

Sie kommt ins Erbe des Ehegatten, welches dann gesetzlich aufgeteilt wird. Z.B. Kinder, wenn die fehlen, Eltern etc. Die Ehefrau hat grundsätzlich Anspruch auf die hälfte seines Erbes, wenn Kinder da sind. Wenn nicht auf 3/4 glaub ich, der Rest geht an Eltern etc.

Dann kommt noch die ganze Chause mit den Pflichtteilen und so weiter. Falls du auf Nummer sicher gehn willst, solltest du das einen Profi fragen, z.B. Anwalt für Erbangelegenheiten.

Wenn sie auch eingetragen ist, dann bleibt ihr vom Haus natürlich mehr, da ihr die Hälfte eh schon gehört. Dann fällt nur seine Hälfte dem Erbvermögen zu.

die wohnung erben dann die erben.

wäre die ehefrau im grundbuch eingetragen, würde ihr die hälfte der wohnung gehören und sie würde die andere hälfte des ehemanns erben bzw. würde die hälfte sich mit anderen erben teilen, falls vorhanden.

hauptsächlich macht es nur einen unterschied bei der erbschaftsteuer

Das hängt davon ab, ob ein Testament existiert oder nicht.