Entsteht durch Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche automatisch ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft?
Ich habe eine landwirtschaftliche Fläche (Ackerland) als Kapitalanlage gekauft. Selbst habe ich ansonsten nichts mit Landwirtschaft zu tun, geschweige den einen entsprechenden Betrieb. Daher ging ich davon aus, dass das Grundstück vom Finanzamt dem Grundvermögen zugerechnet wird. Auf dem nun erhaltenen Einheitswertbescheid heißt es aber "für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Heißt das, das Finanzamt sieht hier einen neu entstandenen Betrieb? Muss man hier gleich eine Betriebsaufgabe erklären, um das Grundstück ins Grundvermögen zu bekommen?
3 Antworten
Du kannst diese Frage oder Unsicherheit mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt besprechen. Kostet kein Geld und ist amtlicher als wenn du einen Steuerberater bezahlst.
und wenn der Sachbearbeiter sagt, es sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft??
im Übrigen kann das der Sachbearbeiter gar nicht feststellen, da dieser nur den Einheitswertbescheid erstellt.
Für die Veranlagung ist ein anderer / andere Kollege / Kollegin zuständig und der Einheitswertler wird sich hüten, den Kollengen in die Suppe zu spucken.
Die Fläche bleibt eine landwirtschaftliche Nutzfläche, weil sie so ausgewiesen ist. Deshlab steht das auch im Einheitswertbescheid.
Würde es Bauland, dann wäre es eben keine Landwirtschaftliche Nutzfläche mehr. Du hast ab keine funktionierende Landwirtschaft udn daher auch keinen Betrieb udn die Einnahmen aus der Verpachtung, sind für Dich einkünfte aus Vermietung udn Verpachtung (§ 21 EStG) udn nciht aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG).
Danke, die Prüfungen und 43 Jahre Berufstätigkeit müssen sich ja irgendwie bemerkbar machen.
naja für § 13 EStG müsste er ein landwirtschaftlichen Betrieb machen und dann sogar billanzieren, ohne billanzierung währe es § 13a EStG
Genau so gut, könnte er (wenn vorhanden) das Grundstück in ein gewerbliches Unternehmen bringen, dann hätte er Einkünfte aus § 15 EStG
Na und wenn er das Grundstück nicht bewirtschaftet (oder nur privat) und es auch nicht verpachtet, dann hat er daraus keine Einkünfte (solange er es nicht gleich wieder mit Gewinn verkauft).
Danke!
Mich irritiert einfach, dass es heißt "Für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Diese Aussage lese ich so, dass es einen entsprechenden Betrieb geben muss (den es aber faktisch nicht gibt). Ich möchte vermeiden, dass das Grundstück ggf. in 20 Jahren als Bauland verkauft wird und dann Steuern fällig werden weil Einküfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Dass evtl. Pachteinkünfte in meinem Fall und VuV anzugeben sind, ist klar.
Solange das Land nur verpachtet wird, oder ein Pferd darauf weidet, wird da kein landwirtschaftlicher Betrieb draus.
Das Finanzamt richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen.
Einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (§ 34 Abs. 7 BewG). Diese Vorschrift hat nur für die Grundsteuer eine Bedeutung. Die einkommensteuerliche Regelung ist eine andere. Wenn du die Fläche verpachtet hast, hast du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG. Wenn nicht, ebend nicht.
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